Märkischer Kreis – Der Märkische Kreis bittet um Unterstützung bei der Mietwerterhebung zum „grundsicherungsrelevanten Mietspiegel“. Im Rahmen der sog. Hartz IV-Leistungen werden auch die Kosten der Unterkunft übernommen, soweit diese angemessen sind. Der Märkische Kreis als Träger der Hartz IV Leistungen für die Unterkunft muss nach den in mehreren Urteilen formulierten Vorgaben des Bundessozialgerichts zur Ermittlung dieser angemessenen Kosten der Unterkunft ein schlüssiges Konzept vorlegen. Daher sind für die Erstellung eines Mietspiegels in den nächsten Wochen Erhebungen bei Mietern und Vermietern von Wohnraum durchzuführen.
Die ermittelten Angaben werden anonymisiert und auf mathematisch-wissenschaftlicher Basis ausgewertet. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist gewährleistet. Der Märkische Kreis hat erneut die Beratungsgesellschaft Analyse & Konzepte aus Hamburg mit der Erstellung des Mietspiegels beauftragt. Die Beratungsgesellschaft hat neben der erstmaligen Erstellung eines Mietspiegels für den Märkischen Kreis für das Jahr 2014 bereits deutschlandweit für zahlreiche Kommunen und Kreise diese Erhebungen durchgeführt und verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Wohnungsmarktanalysen.
Die Befragung von Vermietern mit großem Wohnungsbestand (z.B. Wohnungsgesellschaften) ist erfolgt. Da diese Daten allein für einen repräsentativen Durchschnitt der Mietkosten im Märkischen Kreis allerdings nicht ausreichen, werden in einem zweiten Schritt jetzt Mieter, die keine Wohnung von den o.g. Wohnungsgesellschaften angemietet haben, angeschrieben und um bestimmte Informationen zu den von ihnen angemieteten Wohnungen (z.B. Quadratmeter, Mietpreis) gebeten.
Der Märkische Kreis bittet alle Beteiligten, diese Erhebung zu unterstützen und die übersandten Fragebögen ausgefüllt an die angegebene Adresse zurückzusenden. Die Teilnahme an diesen Befragungen ist freiwillig! Der Befragung ist jeweils ein Freiumschlag beigefügt, Portokosten entstehen nicht. Die Beantwortung der Fragen nimmt nicht viel Zeit in Anspruch. Für eventuelle Rückfragen ist ein Ansprechpartner des Fachdienstes Soziales des Märkischen Kreises telefonisch erreichbar.
Quelle: Märkischer Kreis