Die Stadt Attendorn lädt für Mittwoch, 23. Februar 2011, alle Mecklinghauser Grundstückseigentümer sowie die an der „Mecklinghauser Straße“ in Helden gelegenen Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen ein.
Um das Trinkwasser sowie die Umwelt zu schützen hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen in § 61a Landeswassergesetz NRW geregelt, dass alle Grundstückseigentümer ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Abwasser aus diesen Leitungen in den Untergrund austritt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2010 die Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gem. § 61a Landeswassergesetz NRW in Wasserschutzgebieten (Dichtheitsprüfungssatzung Abwasserleitungen – DPSAW) beschlossen. Hiernach muss die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen der Grundstücke an den Straßen „Bilsteiner Weg“, „In der Bache“, „Rieflinghauser Weg“, „Steinstraße“, „Talstraße“, „Zum Kalkofen“ und „Mecklinghauser Straße“ in Helden bis zum 31.12.2011 erfolgen.
Das Thema Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen soll in einer Dorfversammlung allen interessierten Einwohnern von Mecklinghausen sowie der Grundstückseigentümer der Straße „Mecklinghauser Straße“ in Helden vorgestellt und erläutert werden. Der Bürgermeister lädt alle Grundstückseigentümer, auf denen sich private Entwässerungsanlagen befinden, zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 23. Februar 2011, 17.00 Uhr, in Schneppers Tenne, Talstraße 19 in Attendorn-Mecklinghausen, herzlich ein.