Hemer. Nach dem Ladenöffnungsgesetz dürfen am Karfreitag [22. April 2011] und Ostermontag [25. April 2011] nur Verkaufsstellen, deren Angebot über- wiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, fünf Stunden lang geöffnet sein.
Am Ostersonntag [24. April 2011] müssen aber auch diese Geschäfte geschlossen bleiben. Der Karfreitag unterliegt als stiller Feiertag einem besonderen Schutz. In der Zeit von 5 Uhr bis zum nächsten Tag um 6 Uhr sind daher nicht erlaubt:
- Märkte und gewerbliche Ausstellungen
- Sportveranstaltungen
- der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
- die gewerbliche Annahme von Wetten
- musikalische und sonstige Darbietungen jeder Art in Gaststätten sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, einschließlich Tanz.
Bei Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Hemer gerne unter der Rufnummer 02372/551-380 zur Verfügung.
Quelle: Stadt Hemer