Iserlohn. Zwei Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit beim Bau konnte der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn jetzt abschließen: Im ersten Fall erhielten die städtischen Fahnder bereits Anfang 2009 eine Anzeige wegen Schwarzarbeit bei der Renovierung eines Wohnblocks im Ortsteil Hombruch. Wenige Wochen später kam eine weitere Anzeige hinzu, die ebenfalls die Renovierung eines Wohnblocks, dieses Mal im Ortsteil Grüne, betraf.
Bei mehreren Baustellenkontrollen an beiden Objekten wurde schnell deutlich, dass dieselbe Eigentümerfirma aus dem Rheinland als Bauherrin auftrat. Sie hatte zahlreiche Subunternehmen mit der Ausführung gewerbe- und handwerksrechtlicher Schwarzarbeit beauftragt. Im Wesentlichen ging es um Maler-, Elektriker- und Maurerarbeiten.
Da die Subunternehmen aus mehreren Bundesländern stammten, mussten die Mit- arbeiter des Bereiches Wirtschaftsdelikte umfangreiche Recherchen anstellen. Erst Mitte 2010 konnte daher ein Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht beantragt werden. Im November 2010 wurden dann die Büros der Eigentümerfirma sowie das Haus des Geschäftsführers durchsucht. Der Fall der rheinländischen Firma endete mit einem inszwischen rechtskräftigen Verfallbescheid. Ein Verfallbescheid ist eine Alternative zum Bußgeldbescheid und erspart dem ertappten Unternehmer unter anderem einen Eintrag in das Gewerbezentralregister.
Ein Betrag von 70.000 Euro aus illegal erwirtschafteten Vermögensvorteilen, die durch den Einsatz der Subunternehmen bei der Renovierung der Wohnblocks entstanden waren, geht an die Stadt Iserlohn. Der Geschäftsführer hat den Verfallbetrag durch eine persönliche Bürgschaft abgesichert. Gegen die einzelnen Subunternehmer laufen zurzeit noch zahlreiche Folgeverfahren.
In einem weiteren Ermittlungsverfahren ging es ebenfalls um das Beauftragen illegaler Nachunternehmer, dieses Mal im Bereich des Stuckateurhandwerks. Ausgangspunkt war ein bereits im letzten Jahr abgeschlossener Fall eines Hagener Betriebes, der illegal Stuckateurarbeiten auf einer Iserlohner Baustelle ausgeführt hat. Er war damals mit einem Bußgeld von 5.000 Euro sanktioniert worden. Die Auswertung der dabei sichergestellten Beweismittel ergab, dass der Betrieb von einem größeren Stuckateurbetrieb aus Dortmund mit Schwarzarbeit beauftragt worden war.
Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss wurde schließlich im März dieses Jahres der Dortmunder Betrieb durchsucht. Ergebnis dieser Durchsuchung war ein weiterer Verfallbescheid über 10.000 Euro zu Gunsten der Stadt Iserlohn. Auch dieser Bescheid ist bereits rechtskräftig.
Quelle: Stadt Iserlohn