Iserlohn. Die historischen Wohn- und Geschäftshäuser, Kirchen, Grabmäler, Kotten und erhaltene Teile der alten Stadtmauer, die seit den 80er Jahren nach Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes in die Denkmalliste der Stadt Iserlohn eingetragen wurden, haben jetzt den Weg ins World Wide Web gefunden.
“Bislang haben wir die Denkmäler mit allen relevanten Daten, Beschreibungen und Fotos in einer schlichten und eher wenig praktischen Kartei geführt“, erläutert Kristina Langhammer-Gloerfeld, Leiterin der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege. “Die Veröffentlichung im Internet erleichtert nicht nur uns die Arbeit, sondern ist auch für Immobilienkäufer, Archtitekten oder an historischen Gebäuden Interessierte eine nützliche Informationsquelle.“
Ihre Mitarbeiter Heike Berlinski und Michael Knaack haben in Zusammenarbeit mit Evgeni Tcherkasski von der Abteilung Geografische Informationssysteme der Stadt Iserlohn die “herkömmliche” Denkmalliste mittels einer Datenbank für das Internet “fit” gemacht. Ab sofort steht sie allen Interessierten auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de zur Verfügung. Ergänzt wird die Datenbank durch einen interaktiven Plan, in dem sich der Nutzer die Position des Denkmals wahlweise in einer Stadtplanversion, mittels Luftbild oder auf einer topografischen Karte anzeigen lassen kann.
Rund 240 Bau- und Bodendenkmäler gibt es zurzeit in Iserlohn. Die Denkmalliste gibt unter anderem Auskunft über Baujahr, Flurbezeichnung, Koordinaten, charakteristische Merkmale und Datum der Unterschutzstellung der Objekte. Der Nutzer kann zudem die zum Teil mittlerweile “historischen” Karteikarten der einzelnen Denkmäler einsehen. Fast alle Denkmäler sind auch fotografisch in der Internet-Denkmalliste dokumentiert. Bei historischen Grabstätten wurde zum Beispiel darauf verzichtet.
Ansprechpartner für alle Fragen und Informationen rund um das Thema Denkmalschutz sind Heike Berlinski, Telefon 02371 / 217-2518, und Michael Knaack, Telefon 217-2521, von der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege im Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12. Sie weisen auch darauf hin, dass die Informationen aus der Denkmalliste nach wie vor nicht die schriftlichen Auskünfte über eine Unterschutzstellung ersetzen, da nur diese rechtsverbindlich sind.
Quelle: Stadt Iserlohn