Kreis Soest. Die Ausländerbehörde des Kreises Soest vergibt Termine für alle Ausländer- und Asylangelegenheiten, um eine schnellere und reibungslosere Abwicklung aller Sachfragen zu gewährleisten. Sie fordert Betroffene auf, einen Termin zu vereinbaren. Dieses Vorgehen unterstützt die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
„Wir schreiben seit einigen Wochen unsere Kundinnen und Kunden, bei denen Veränderungen anstehen, an und laden sie zu konkreten Terminen ein. Wir teilen in diesem Schreiben auch mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Wir vermeiden mit dieser Terminvergabe nicht nur lange Wartezeiten, wir können im Termin selbst dadurch auch schneller Sachverhalte abschließend regeln. Es ist auch möglich, dass sich Personen von sich aus bei uns melden, um einen Termin in ihrer Angelegenheit zu vereinbaren“, informiert Bernhard Küchmeister, Leiter des Sachgebietes Ausländer- und Asylangelegenheiten beim Kreis Soest.
Diese Phase ist wichtig, weil sie als Test für die Einführung des eAT dient. Der eAT wird ab dem 1. September 2011 bundesweit angestoßen. Er löst die bisherigen Klebe- etiketten, die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und den Ausweisersatz in Papierform ab. Er wird in Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt. „Wie beim neuen Personalausweis ermöglicht diese neue Karte auf Wunsch auch die Teilnahme an der Online – Kommunikation mit Anbietern aus Wirtschaft und Verwaltung“, so Ralf Hellermann, der zuständige Dezernent für Ordnung, Gesundheit und Verbraucherschutz. Zusammen mit einer 6-stelligen Geheimnummer ermöglicht die neue Funktion, sich überall dort online auszuweisen, wo im Internet oder an Automaten solche Dienste angeboten werden. Diese freiwillige Nutzung kann erst ab einem Alter von sechzehn Jahren zum Einsatz kommen.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens zum 31. August 2021 ihre Gültigkeit. Es ist nicht erforderlich, dass zum 1. September 2011 die noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse gegen einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel ausgetauscht werden.
Auf einem Chip werden beim eAT ein Lichtbild, zwei Fingerabdrücke, Auflagen und persönliche Daten gespeichert. Durch die Einführung des eAT verändern sich die Abläufe beim Antrag eines Aufenthaltstitels grundlegend. Neu ist, dass für jeden Drittstaatsangehörigen, also auch schon für Säuglinge, ein eAT ausgestellt wird. Finger-abdrücke sind allerdings erst bei Kindern ab dem sechsten Lebensjahr erforderlich. Auch wird eine längere Vorlaufzeit benötigt, da der eAT bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Es ist mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Wochen zu rechnen.
„Die Anzahl der Kundenbesuche wird sich durch diese Veränderungen verdoppeln. Sowohl für die Beantragung als auch für die Abholung ist ein Besuch bei der Aus- länderbehörde erforderlich. Wichtig wird es für alle Betroffenen sein, dass der eAT rechtzeitig beantragt wird, damit der Titel nicht vorher abläuft. Es ist zukünftig nicht mehr möglich, kurzfristig einen neuen Titel oder eine Verlängerung zu erhalten.“ Darauf weist Sabine Saatmann, Leiterin der Abteilung Ordnungsangelegenheiten, hin.
Um zu verhindern, dass es beim eAT zu verspäteten Anträgen kommt, werden alle Betroffenen frühzeitig angeschrieben und zu einem Termin eingeladen. „Die Erprobung der Terminvergabe in diesen Wochen ist daher ein wichtiger Bestandteil unserer neuen Organisation beim eAT“, erklärt Bernhard Küchmeister. „Wir können erkennen, wie lange die Gespräche dauern und wie gut eine Vorbereitung möglich ist, das heißt welche Unterlagen zum Beispiel häufig fehlen. Diese Erfahrungen können wir beim eAT dann gleich von vorneherein einbeziehen. Wir werden in den nächsten Wochen weitere Informationen veröffentlichen.“
Die Ausländerbehörde des Kreises Soest ist für 13 der 14 Kommunen des Kreises zuständig. Lippstadt hat eine eigene Ausländerbehörde.
Quelle: Pressestelle Kreis Soest