Trotz der bisherigen Erfolge bei der noch nicht abgeschlossenen gerichtlichen Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung zum umstrittenen Windpark Knippen bei Freudenberg sind zum jetzigen Zeitpunkt drei Anlangen in Betrieb.
Nach den der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) vorliegenden Informationen laufen diese Anlagen allerdings auch zu Zeiten, an den diese nach den Auflagen der Genehmigungsbehörde nicht laufen dürfen.
Nach dem Bescheid der genehmigenden Kreisbehörde in Siegen vom 27.08.2015 ist der Betrieb der Anlagen bei einer geringen Windgeschwindigkeit, einer Temperatur über 10°C und keinem Niederschlag zwischen 1 Std. vor Sonnenuntergang und 1 Std. nach Sonnenaufgang im Zeitraum 01.04. – 31.10. d.J. abzustellen.
Diese Maßnahme soll dem Schutz der Fledermäuse dienen, die bei Überschreitung dieser Bedingungen aktiv sind. Das Vorkommen der Fledermäuse steht nach Auffassung von Dipl. Ing. agr. Gerhard Bottenberg, Länder- und Fachbeirat der NI, mit weiteren schwerwiegenden naturschutzfachlichen Gründen der Nutzung der Windenergie am „Knippen“ entgegen.
Bei der nachgewiesenen Vorkommensdichte würden viele Fledermäuse bei dem Betrieb der Anlagen getötet. Wenn wie hier mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen ist, wären die Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz erfüllt und Windindustrieanlagen dürften in solchen Gebieten gar nicht errichtet werden.
Die Zahlen der durch Windindustrieanlagen getöteten Fledermäuse ist enorm und ein meist verschwiegener Preis einer nach Auffassung der NI überstürzten und falschen „Energiewende“. Pro Jahr wird nach einer Studie des Leibniz Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Deutschland bei der derzeitigen Ausbaudichte von ca. 28000 Windindustrieanlagen mit rund 250000 toten Fledermäusen an Windindustrieanlagen gerechnet. Die Dunkelziffer dürfte, vor allem bei dem weiteren Zubau, um ein Vielfaches höher liegen.
Grundsätzlich hat die genehmigende Behörde in Siegen die Gefährdungslage bei den Fledermäusen auch so gesehen wie die NI, glaubt aber, dieses Problem mittels der verfügten Abschaltzeiten eingrenzen zu können. Nur, was sind solche Bestimmungen wert, wenn diese nicht eingehalten werden und das Einhalten von Amts wegen gar nicht kontrolliert wird?“ betonte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.
Nachdem die Kreisverwaltung Siegen/Wittgenstein von der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) darauf hingewiesen wurde, zeigte man sich dort erst einmal interessiert und bat um belegbare Informationen.
Seit dem wird durch die regionalen Vertreter der NI sorgfältig dokumentiert, wann die Anlagen in der nicht erlaubten Zeit dennoch laufen. Durch die gesammelten Beobachtungsdaten wurden tägliche Laufzeitüberschreitungen zusammengetragen. Oft war es sogar so, dass die Anlagen wie angeordnet zur Dämmerung abgestellt wurden, später aber wieder liefen.
Anfang August wurde die Kreisverwaltung durch den Naturschutzreferenten der NI, Dipl.-Biologen Immo Vollmer, informiert und um Erläuterung gebeten, ob diese Laufzeitenüberschreitungen ein ordnungswidriges Verhalten des Betreibers darstellen würden.
Seitdem schweigt die Kreisverwaltung, auch nach erneuter Anfrage. Bei der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) und besorgten Bürgern und Naturschützern nährt dies den Verdacht, dass die Behörden sich zu willfährigen Gehilfen einer rücksichtslosen Windindustrie machen, die offensichtlich aus Gründen der Gewinnmaximierung eine Zurückhaltung der Behörden bei der Umsetzung von Naturschutzrecht weitestgehend ausnutzt.
Was der Betreiber Windpark Knippen GmbH & Co. KG und Investor CPC Germania von Behördenverfügungen und sogar von einem vom Oberverwaltungsgericht Münster verhängten vorläufigen Baustopp hielt, zeigte sich schon einmal Anfang März diesen Jahres, wo erst nach Aufforderung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg die Kreisverwaltung aktiv wurde und letztendlich den Stopp des Weiterbaus nur mittels Androhungen harter Zwangsmaßnahmen erzwingen konnte (die Zeitungen berichteten zu dem Fall).
Der NI, die die Anstrengungen des vor Ort klagenden Landwirtes unterstützt, fehlt jegliches Verständnis für das unzureichende Verhalten der Kreisverwaltung und der Anlagenbetreiber.
„Schon das Oberverwaltungsgericht hatte beim Eilantrag zur Aussetzung bezüglich der vom Kreis erlassenen Genehmigung große Zweifel, dass die durch die Kreisverwaltung erteilte Genehmigung rechtskonform ist. In dieser Situation, wo eine Rückbauverfügung im Raum steht, wäre normalerweise zu erwarten, dass sich Betreiber und Investor sehr genau an die angeordneten Auflagen halten. Die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein kommt nach unserer Auffassung erneut weder ihrer Informationspflicht noch ihrer Verantwortung als Wächter und Garant des Artenschutzes nach“, erklärte Gerhard Bottenberg, Länder- und Fachbeirat NRW.
Quelle: NATURSCHUTZINITIATIVE e.V.