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Lüdenscheid: Verkehrsdienst untersagt Weiterfahrt

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Lüdenscheid. Beamte des Verkehrsdienstes Lüdenscheid kontrollierten am Montagmorgen, 05. Oktober 2010, einen Lkw mit einer angekuppelten Estrichpumpe einer Baufirma aus dem Lahn Dill Kreis. Bei der Überprüfung des technischen Zustandes der Estrichpumpe und des Lkw wurden Mängel festgestellt, die die Beamten dazu veranlassten das Gespann von einem TÜV-Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Bei dem Lkw wurde u.a. festgestellt, dass die hintere Beleuchtung einschl. der Bremsleuchten defekt war. Die Bremsanlage der Estrichpumpe funktionierte nicht.

Aufgrund der festgestellten Mängel, wurde nach Rücksprache mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt Lahn Dill Kreis die Estrichpumpe stillgelegt und das Kennzeichen entstempelt. Die Weiterfahrt mit der Estrichpumpe wurde untersagt und mit dem Lkw erst nach Instandsetzung der Beleuchtung gestattet. Weiterhin wurde festgestellt, dass in dem Lkw ein digitales Kontrollgerät eingebaut war, aber der Fahrer keine Fahrerkarte eingelegt hatte und auch nicht im Besitz einer solchen war.

Nachdem das Gespann zu einer ortsansässigen Werkstatt begleitet wurde und nochmals die Weiterfahrt erst nach Behebung der Mängel gestattet wurde, stellten die Beamten den Lkw nach ca. einer Stunde wieder fest, obwohl die Mängel nicht behoben wurden. Der Lkw wurde erneut angehalten und bis zur Behebung der Mängel stillgelegt. Dem Fahrzeugführer und Halter erwartet eine erhebliche Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Nach ca. 4 Stunden sahen die Beamten einen Transporter mit einem Autotransportanhänger auf dem die zuvor stillgelegte Estrichpumpe verladen war. Da auch dieses Gespann nicht vertrauenswürdig aussah, wurde eine Kontrolle durchgeführt und die Befürchtungen bestätigten sich.

Bei der Überprüfung durch eine TÜV-Sachverständigen wurde auch hier Mängel festgestellt, die eine Weiterfahrt des Zugfahrzeuges und die Stilllegung des Anhängers zur Folge hatten. Bei dem Anhänger wurde neben der nicht funktionierenden Bremsanlage auch noch festgestellt, dass an der linken Seite die Bremsbeläge der Trommelbremse komplett fehlten.

Der Fahrer handelte im Auftrag des Halters der Estrichpumpe. Auch hier werden entsprechende OWI-Anzeigen gefertigt.

Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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