Märkischer Kreis – Um Eltern von zwei- bis sechsjährigen „Nuckel-Kindern“ zu unterstützen, startet der Zahnärztliche Dienst des Märkischen Kreises wieder die Aktion „Schnullerbaum“. Jungen und Mädchen, die das Nuckeln aufgeben wollen, haben die Möglichkeit, ihren Schnuller gegen ein kleines Geschenk und eine Urkunde an den „Schnullerbaum“ zu hängen. Dieses Ritual erleichtert den Jungen und Mädchen den Verzicht vom Schnuller und macht es zu einem besonderen Ereignis. Der Schnullerbaum steht für die Jungen und Mädchen bereit in Lüdenscheid am 10. Mai in der Zeit von 14 bis 17 Uhr, Zahnärztlicher Dienst, Kreishaus, Heedfelder Straße 45, und in Iserlohn am 17. Mai, von 14 bis 17 Uhr, Zahnärztlicher Dienst, Kreishaus, Friedrichstraße 70. Die Aktion wird unterstützt vom Arbeitskreis Zahngesundheit im Kreis. Hier sind neben den Vertretern der Zahnärztekammer auch die Krankenkassen engagiert.
„Gegen den Gebrauch des Schnullers ist, anders als gegen den von Nuckel-Fläschchen mit gesüßtem Inhalt, bis zum ersten, maximal zweiten Geburtstag nichts einzuwenden. Wird der Schnuller jedoch darüber hinaus benutzt, drohen Zahn- und Kieferfehlstellungen. Die Folgen können kieferorthopädische Behandlungen, Aussprachefehler oder Zungenfunktionsstörungen sein“, erklärt Dr. Kerstin Kötter-Jelitte vom Kreis.
Nach Ansicht von Psychologen ist das einfache Wegnehmen des Schnullers nicht zu empfehlen. Das Kind muss seinen Schnuller freiwillig aufgeben. Die Zeremonie des Schnulleraufhängens am Schnullerbaum ist bedeutsam, damit der Entschluss nicht halbherzig gefasst wird. Der Aufwand unterstreicht für die Kinder die Wichtigkeit und Endgültigkeit der Entscheidung. Eltern können dieses Angebot ebenfalls dazu nutzen und die Babyflaschen abgeben. Nach dem ersten Lebensjahr können Kinder aus dem Becher oder der Tasse trinken.
Werden darüber hinaus die Nuckelflasche, Schnabeltasse oder Flaschen mit Ventilverschluss verwendet, führt es zu (Nuckelflaschen) Karies und zu Verformung der Kiefer.