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Förderangebot Neubau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohnraum vorübergehend zurückgezogen

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Märkischer Kreis (pmk). Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW hat durch Runderlass vom 22. Juli 2011 mitgeteilt, dass die Förderangebote für die erstmalige Schaffung (Neubau) und den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohnraum vorübergehend zurückgezogen werden.

Durch den Abbau des in 2010 entstandenen Antragsstaus bei der Förderung selbst genutzten Wohneigentums im laufenden Programmjahr sind die für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Landesmittel in Höhe von 200 Millionen Euro bereits ausge- schöpft. Um einen Antragsstau im kommenden Jahr zu vermeiden, hat das Ministerium entschieden, dass Anträge für den Neubau bzw. den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohnraum nur noch bis zum 31. Juli 2011 gestellt werden dürfen.

Wer also plant, für sein selbstgenutztes Wohneigentum Fördermittel des Landes zu beantragen, muss sich beeilen. Es ist beabsichtigt, alle Anträge, die bis zum 31. Juli 2011 eingereicht werden, im Programmjahr 2012 zu fördern. Sofern die wesentlichen Fördervoraussetzungen vorliegen, besteht die Möglichkeit, noch in diesem Jahr einem vorzeitigen Baubeginn zuzustimmen.

Die Förderung ist durchaus lukrativ. So kann beispielsweise eine Familie mit 2 Kindern für ein Neubauvorhaben bis zu 80.000,00 Euro an zinsgünstigen Fördergeldern erhalten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Anträge für Fördermittel zum Erwerb gebrauchter Objekte sind von dieser Stichtags-regelung nicht betroffen. Für den Erwerb vorhandenen Wohneigentums gibt es in der Regel 70 Prozent der Neubaudarlehen. Für ältere Objekte, die vor 1995 errichtet wurden und nicht die Bedingungen der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllen, gibt es das Kombimodell. Gefördert wird dieses Modell mit 80 Prozent der Neubaudarlehen. Allerdings müssen im Kombimodell Maßnahmen zur energetischen Modernisierung vorgenommen werden.

Es ist vorgesehen, Anträge auf Fördermittel für gebrauchte Immobilien, über die bis zum Bewilligungsschlusstermin 30. November 2011 nicht entschieden werden kann, im Programmjahr 2012 zu fördern. Auch hier besteht die Möglichkeit in einen vorzeitigen Baubeginn einzuwilligen, wenn die wesentlichen Fördervoraussetzungen vorliegen.

Unabhängig von einer Förderung des Erwerbs können auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Bestand, z.B. durch den Einbau einer bodengleichen Dusche oder breiterer Türen gefördert werden. Darüberhinaus können auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (durch Wärmedämmung, Einbau neuer Fenster und einer neuen Heizungsanlage) mit zinsgünstigen Krediten des Landes gefördert werden. Diese Förderung ist wie auch die Neubau- und Erwerbsförderung einkommensabhängig.

Beim Märkischen Kreis ist der Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld Bewil-ligungsbehörde für die angesprochen Landesmittel. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Weitere Informationen zu den Förderangeboten erhalten Sie beim Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld des Märkischen Kreises, Durchwahl 02351/966-6848, oder auf der Homepage des Kreises unter www.maerkischer-kreis.de (Planen, Bauen Wohnen, Wohnungswesen) sowie unter www.mbv.nrw.de (Bauen, Wohnen).

Quelle: Pressestelle Märkischer Kreis

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