Märkischer Kreis (pmk). Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsausbildung ausschließlich an einer Schule machen, können Ausbildungsförderung erhalten. Durch die Ausbildungsförderung soll jungen Menschen, die keinen Ausbildungsplatz bekommen konnten, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung ermöglicht und gesichert werden. Darauf macht der Märkische Kreis aufmerksam.
Schüler-BAföG ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden. Es ist vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig. Förderfähig sind Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem mehrjährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Unter-stützt wird auch der Besuch von Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbau-schulen, Abendgymnasien und Kollegs. Gefördert werden zudem Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen. Der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und den übrigen Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen kann nur dann gefördert werden, wenn der Schüler nicht bei den Eltern wohnt und diese Schulform von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar ist.
Die jeweiligen Ausbildungsstätten und Ausbildungsgänge müssen förderfähig im Sinne des BAföG sein. BAföG wird mit Beginn der Ausbildung gezahlt, frühestens aber ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Weitere Infos erhalten unter www.maerkischer-kreis.de und dort unter Bürgerservice, Dienstleistungen A-Z, BAföG. Antragsformulare können auch im Amt für Ausbildungsförderung beim Märkischen Kreis, in den Rathäusern der Städte und Gemeinden sowie in den Berufkollegs abgeholt werden. Weitere Informationen und Beratung beim Amtes für Ausbildungsförderung des Märkischen Kreises in Altena, Bismarckstraße 17, Tele-fon 02352/966-60. Um Wartezeiten für eine persönliche Beratung zu minimieren, bitte der Kreis darum, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Quelle: Pressestelle Märkischer Kreis