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Märkischer Kreis: Wieder 16,4 Millionen Euro Elterngeld ausgezahlt

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Märkischer Kreis (pmk). Der Märkische Kreis hat 2011 – wie im Vorjahr – insgesamt 16,4 Millionen Euro Elterngeld ausgezahlt. Es wurden 3.604 Anträge beim Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld gestellt, das ist eine Steigerung von 4,8 Prozent gegenüber 2010.

Empfänger der Zuwendungen waren 3.248 Mütter und 356 Väter. Leider ging der Anteil der Väter von 11,34 Prozent in 2010 auf 9,88 Prozent zurück. Die meisten Väter – über siebzig Prozent – nahmen Elterngeld für zwei (Partner-) Monate in Anspruch; während nahezu drei Viertel der Mütter die Leistung für zehn, elf oder zwölf Monate beantragte.

Das Elterngeld beträgt grundsätzlich zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnitt-lichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt – maximal 1800 Euro – und wird für zwölf Monate gewährt. Es wird für zwei weitere Monate gezahlt, wenn auch der andere Elternteil die Kindesbetreuung übernimmt. Eltern eines Neugeborenen, die vorher kein Einkommen hatten, bekommen 300 Euro im Monat. Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, das alleinige Sorgerecht sowie einen Einkom-mensverlust haben, können das Elterngeld für 14 Monate erhalten. Die Ausübung einer Teilzeittätigkeit bis zu 30 Wochenstunden ist während des Bezuges von Elterngeld bzw. während der Elternzeit zulässig. Das Einkommen hieraus wird auf das Elterngeld angerechnet. Jeder Anspruchsberechtigte hat die Möglichkeit, sich das Elterngeld als halben Monatsbetrag bei doppelter Laufzeit auszahlen zu lassen.

Beziehern von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder des Kinderzuschlages wird das Elterngeld seit dem 01.01.2011 grundsätzlich vollständig als Einkommen angerechnet. Empfängern dieser Leistungen steht das Elterngeld zwar weiterhin zu, die Sozial-leistungen werden jedoch in Höhe dieses Betrages gemindert. Nur in den Fällen, in denen vor der Geburt ein Einkommen erzielt wurde, ist ein sogenannter Elterngeld-freibetrag anrechnungsfrei, der sich nach dem vor der Geburt zu berücksichtigendem Einkommen richtet und höchstens 300 Euro beträgt.

Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit sind im Internet unter www.maerkischer-kreis.de/buergerservice oder unter der Rufnummer 02351/966 6848 zu erhalten.

Quelle: Pressestelle Märkischer Kreis

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