Menden. Der Rat der Stadt Menden hat die Stadtordnung geändert. Eingeführt worden ist eine Pflicht der Eigentümer von Katzen, diese kastrieren zu lassen, sobald die Tiere 6 Monate alt sind. Gleichzeitig müssen die Tiere jetzt tätowiert oder gechipt werden, damit aufgefundene Katzen den Eigentümern zugeordnet werden können. Hierzu ist es nötig, die Kennzeichnung registrieren zu lassen.
Diese neuen Bestimmungen gelten für alle Katzen, die Freigänger sind, also durch den Garten oder die Nachbarschaft streifen. Wer eine Katze ausschließlich im Haus hält, ist von der neuen Bestimmung nicht betroffen. Züchter und Züchterinnen von Rasse-katzen, die nachweisen können, dass die Kontrolle und Versorgung der Nachkommen gesichert ist, brauchen ebenfalls keine Kastration und Kennzeichnung vornehmen zu lassen.
Die neuen Regelungen sind aus Tierschutzgründen eingeführt worden, da immer häufiger streunende Katzen und auch kranke Tiere im Stadtgebiet gefunden werden und ein unkontrolliertes Vermehren der Tiere die Zahl der Katzen weiter ansteigen lässt. Das Ordnungsamt bittet alle Katzenbesitzer dringend, sich zum Wohle der Katzen an die Bestimmungen zu halten und die Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen.
Mendener Bürger können bei dem Verein „Mendener Tierhilfe“ einen Berechtigungs-schein für eine Kastration erwerben, mit dem man dann heimische Tierärzte aufsuchen kann. Die Kosten für den Tierarztbesuch sind mit einem solchen Schein günstiger und belaufen sich auf 50 Euro für einen Kater und auf 85 Euro für eine Katze. Für die Kennzeichnung der Katzen muss man je nach Methode mit Kosten zwischen 10 und 30 Euro rechnen.
Für Fragen steht die Mendener Tierhilfe zur Verfügung, das Vereinsheim befindet sich am Steinhauser Weg 17 in Oberrödinghausen. Geöffnet ist immer mittwochs von 17 – 18 Uhr. Die Tierhilfe ist unter der Telefon-Nr. 0170/6914430 zu erreichen. Am 25. August 2012 ist dort „Tag der offenen Tür“. Auch dann ist Gelegenheit, die Berechtigungs-scheine für die Kastration zu erwerben.
Quelle: Stadt Menden (Sauerland)