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Fristverlängerung bei elektronischer Steuererklärung

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Elektronische Steuererklärung bis 31. Juli 2016 abgeben

NRW-Finanzministerium gewährt automatisch mehr Zeit, wenn Steuerzahler das Elsterportal nutzen.

Düsseldorf – Gute Nachricht für alle, die ihre Steuererklärung auf den letzten Drücker verschoben haben: Wer seine Einkommensteuererklärung elektronisch einreicht, hat zwei Monate mehr Zeit – bis zum 31. Juli 2016. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW weist darauf hin, dass diejenigen, die diese automatische Fristverlängerung nutzen möchten, sich noch im Mai unter www.elster.de registrieren müssen.

Das NRW-Finanzministerium will den Bürgern einen Anreiz bieten, um von den Papierformularen auf die elektronische Steuererklärung umzusteigen. Doch auch diejenigen, die schon jetzt verpflichtet sind, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch einzureichen – Selbstständige und Gewerbetreibende beispielsweise –, haben bis zum 31. Juli 2016 Zeit.

„Gut, dass die Steuerzahler mehr Zeit bekommen“, bewertet BdSt-Vorsitzender Heinz Wirz den Vorstoß des Finanzministeriums. „Aber warum verlängert sich die Frist nicht gleich für alle Steuerzahler, unabhängig von der Form ihrer Steuererklärung? Gerade für Rentner, die verstärkt in die Steuerpflicht rutschen, sich mit der Steuererklärung entsprechend schwer tun und für die ,Elster‘ oft eine große Herausforderung ist, wäre eine längere Abgabefrist eine echte Erleichterung.“ Als Hilfe bietet der BdSt NRW seinen kostenlosen Ratgeber „Steuererklärung 2015 für Senioren“ an. Er kann im Internet unter www.steuerzahler-nrw.de oder telefonisch unter 0211/99 175-42 bestellt werden.

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