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IGeL ‒ Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

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KKH: Selbstzahler-Leistungen in Arzt- und Zahnarztpraxen auf Herz und Nieren prüfen

Hagen – Wer sein Auto nach einer Inspektion oder Reparatur aus der Werkstatt abholt, zahlt – wenn auch zähneknirschend – die oft hohen Kosten. Bei einem Besuch in der Arzt- oder Zahnarztpraxis ist dies angesichts der immer häufiger empfohlenen sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt, oft nicht anders. Neben der professionellen Zahnreinigung beim Zahnarzt zählen dazu die Augeninnendruckmessung zur Früherkennung des Grünen Stars, die hyperbare Sauerstofftherapie nach einem Hörsturz oder auch der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs. In Arztpraxen gehört es inzwischen zum Alltag, Patienten solche zusätzlichen Untersuchungen und Behandlungen anzubieten. Für Ärzte sind IGeL lukrativ. Patienten müssen dafür hingegen in der Regel selbst teils tief ins Portemonnaie greifen. Jährlich geben gesetzlich Versicherte hierfür in Deutschland geschätzte 1,5 Milliarden Euro aus.

Manch einer vertraut seinem Arzt und sagt schnell ‚Ja‘ zu einer angebotenen IGe-Leistung. „Doch bei der Entscheidung für oder gegen IGeL sollte sich niemand drängen lassen“, rät Thomas Seidel vom Serviceteam der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Hagen. „Erkundigen Sie sich vielmehr genau bei Ihrem Arzt nach der Notwendigkeit, dem nachweislichen Nutzen, den Risiken und auch den Kosten einer empfohlenen Leistung. Gehen Sie dann nach Hause, schlafen Sie zwei, drei Nächte darüber und entscheiden Sie sich nach Abwägen von Pro und Contra in Ruhe dafür oder dagegen.“ Wichtig zu wissen: Bei IGeL handelt es sich in der Regel nicht um dringend nötige medizinische Maßnahmen.

Foto: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Foto: KKH Kaufmännische Krankenkasse

Wer sich für eine Selbstzahler-Leistung entscheidet, sollte vorab einen schriftlichen Behandlungsvertrag unter Angabe der Kosten mit seinem Arzt darüber abschließen.

Warum werden die Kosten für IGeL zur Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen? Der Grund: „IGeL fallen nicht unter die gesetzlich festgeschriebenen Pflichtleistungen der Krankenkassen, da ihr medizinischer Nutzen nicht ausreichend nachgewiesen ist“, erklärt Thomas Seidel.

Wissenswertes rund um IGeL erfahren Interessierte im Internet unter www.igel-monitor.de. Hier bietet der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) eine Informationsplattform über IGeL ‒ inklusive wissenschaftlich fundierter Bewertungen, bei denen Nutzen und Schaden einzelner Leistungen für Patienten gegeneinander abgewogen werden.

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