Siegen/Südwestfalen. Während seiner zweitägigen Klausurtagung hat der CDU Bezirksvorstand Südwestfalen sich nicht nur mit den strategischen und personellen Fragen für die anstehende Bundestagswahl beschäftigt, sondern sich auch sehr intensiv mit dem Thema Inklusion auseinandergesetzt. Die Wurzeln hat dieses Thema in dem 2006 von der UN beschlossenen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Darin sind die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Der CDU Bezirksvorsitzende Klaus Kaiser hatte dazu Prof. Hans-Ulrich Baumgarten als Experten eingeladen. Er referierte ausführlich über die Entwicklung von der Exklusion über die Integration zur Inklusion zu diesem Querschnitts Thema. Dabei machte er deutlich, dass Teilhabe Qualität erfordere und Förderung wichtig sei. Im schulischen Bereich seien derzeit über 110.000 Kinder, was ca. 7 Prozent entspricht, in NRW im Förderbereich betroffen, die, wenn die UN Konvention in NRW umgesetzt wird, eine Wahlmöglichkeit für die zukünftige Schule bekommen sollen. Zum Vergleich: Derzeit gibt es in NRW 662 Förderschulen und 716 Förderschulen für Kranke. Dem stehen beispielweise nur 658 Gymnasien gegenüber.
Die CDU hat dazu einen 10-Punkte-Plan diskutiert, der die „Gelingensbedingungen“ beschreibt und die Anforderungen an personelle und finanzielle Rahmenbedingungen konkretisiert. Auch soll eine sehr gute Beratung der Eltern mit dem anschließenden Wahlrecht vorausgehen. Weiterhin werden die Fortbildungsmöglichkeiten der Lehrer darin festgehalten. Klaus Kaiser, der als stellvertretender Vorsitzender der Landtagsfraktion in Düsseldorf für den Bereich Bildung zuständig ist, machte deutlich, dass „es ein wichtiges Thema für die CDU sei und man aufgrund der christlichen Wurzeln keinen Menschen ausschließen dürfe.“ Er mahnte jedoch, dass an dieser Stelle Gründlichkeit vor Schnelligkeit Vorrang habe. Dabei müsse ein Kostenrahmen ermittelt werden, der eine Ressourcenplanung mit einem realistischen Zeitrahmen verbinde. Es sei nicht hinnehmbar, dass Ministerin Löhrmann bereits handele, ohne dass ein Gesetzentwurf und ein realistischer Zeitplan vorgelegt wurden. Dies führe zu einer kalten Inklusion, die wiederum zu Ängsten und Sorgen auf allen Seiten führe. Kaiser abschließend: „Wir müssen bei diesem Thema zu einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion kommen, dabei aber nicht vergessen, dass die Entscheidungskompetenz vor Ort zwar größer werden könnte, diese die Kommunen aber finanziell nicht überfordern darf.“