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KKH: Immer mehr Menschen wegen Hautkrebs in Behandlung

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Zum Tag des hellen Hautkrebses am 13. September 2015

Hagen – Immer mehr Menschen sind wegen des hellen Hautkrebses in ärztlicher Behandlung. Das ergab eine Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse: Die Zahl betroffener Versicherter, die entweder am „hellen Hautkrebs“ oder am „schwarzen Hautkrebs“ erkrankt sind, hat sich damit zwischen 2006 und 2014 insgesamt mehr als verdoppelt (plus 118 Prozent).

Quelle: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Quelle: KKH Kaufmännische Krankenkasse

Zwar ist der helle – oder auch weiße – Hautkrebs (Basalzell- und spinozelluläres Karzinom) weniger aggressiv als der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) und nur in seltenen Fällen tödlich, tritt aber wesentlich häufiger auf: Im Vergleich zum schwarzen Hautkrebs (Steigerung um plus 87 Prozent) haben die ambulanten Behandlungen von Versicherten beim hellen Hautkrebs drastisch um 133 Prozent zugenommen. Letzterer wird vor allem durch UV-Licht verursacht, bildet sich daher oft im Gesicht und tritt vor allem bei älteren Menschen auf. Insgesamt wurden 29.721 Versicherte der KKH im Jahr 2014 wegen des hellen Hautkrebses fachmedizinisch betreut, über die Hälfte waren Frauen.

„Menschen, die sich im Freien aufhalten oder arbeiten, haben ein doppelt so großes Hautkrebsrisiko“, sagt Thomas Seidel von der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Hagen. „Je heller der Hauttyp, desto kürzer soll der ungeschützte Aufenthalt in der Sonne sein.“ Präventives Verhalten ist der beste Schutz vor Hautkrebs: Neben dem Eincremen mit Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor sind atmungsaktive, UV-dichte Kleidung wie lange Hemden, Hosen, Jacken sowie Kopfbedeckungen mit Nackenschutz gute Maßnahmen der Vorbeugung.

Bei einigen Krebsarten bestehen gute Möglichkeiten, sie frühzeitig zu entdecken. Hautkrebs zählt dazu, denn schon kleine Veränderungen der Haut sind mit bloßem Auge zu erkennen. „Hautkrebs entwickelt sich oft über Jahre. Entscheidend für den Therapieerfolg ist, den Krebs im Frühstadium zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln“, so Thomas Seidel. „Daher bezuschusst die KKH über die gesetzliche Regelleistung ab dem 35. Lebensjahr hinaus seit kurzem auch das rein visuelle Hautkrebsscreening für 18- bis 34-Jährige im zweijährigen Turnus.“ Die Kasse unterstreicht damit ihr konsequentes Eintreten für mehr Vorsorge und Prävention. Weitere Informationen hierzu unter www.kkh.de/versicherte/a-z/hautkrebsfrueherkennung.

Weil der Zusammenhang zwischen Sonneneinstrahlung und hellem Hautkrebs wissenschaftlich belegt ist, wurden zum 1. Januar 2015 bestimmte Hautkrebsformen in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene haben damit Anspruch auf mehr medizinische Leistungen (beispielsweise Dachdecker, Bauarbeiter, Landwirte oder Seeleute).

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