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Zwei Polizeibeamte nach massivem Widerstand verletzt

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Altena (ots) – Polizeibeamte wurden am Sonntag, gegen 1.13 Uhr, zur Blumenstraße gerufen. Nach Zeugenangaben sollte ein Mann auf eine Frau einschlagen. Am Einsatzort trafen die Beamten auf einen am Boden liegenden 21-jährigen Mendener in scheinbar hilfloser Lage. Zeugen schilderten, dass der Mann kurz zuvor gegen zwei PKW und anschließend auf seine Begleiterin eingeschlagen habe.

Ein Rettungswagen wurde angefordert. Während der Sachverhaltsklärung erschien der 66-jährige Vater des Aggressors. Der Altenaer ging sofort auf die Polizisten los, beleidigte/bedrohte sie und forderte sie dazu auf seinen Sohn in Ruhe zu lassen. Dieser kam daraufhin zu sich und rappelte sich auf. Gemeinsam ging man nun gegen die Beamten vor, stieß fortlaufend Beleidigungen und Todesdrohungen aus und versuchte schließlich gemeinsam mit Fäusten auf einen der Polizisten einzuschlagen. Die konnten sich zunächst dagegen wehren und forderten Unterstützung an. Der Versuch den 21-Jährigen zu Boden zu bringen und in Gewahrsam zu nehmen scheiterte jedoch an den permanenten Störungen des Vaters. Als einer der Beamten seinen Einsatzmehrzweckstock (Schlagstock) zog, gelang es dem Mann diesen im Gemenge zu entwenden. Mit dem Stock schlug er einem der Beamten ins Gesicht.

Erst mit Eintreffen von Unterstützungskräften aus umliegenden Polizeiwachen gelang es schließlich die beiden Männer in Gewahrsam zu nehmen. Auch im gefesselten Zustand traten beide weiter um sich, führten Kopfstöße gegen die Polizisten aus, bespuckten, beleidigten und bedrohten sie massiv. Zwei Polizeibeamte wurden verletzt. Die alkoholisierten Männer verbrachten den Rest der Nacht im Polizeigewahrsam. Beim 21-Jährigen zeigten sich zusätzlich Anhaltspunkte für den Einfluss von Betäubungsmitteln. Zwei Blutproben wurden entnommen. Die Männer erwartet ein Strafverfahren wegen Bedrohung, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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