Arnsberg. In seiner Sitzung 2. Mai hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt beschlossen, den Bebauungsplanentwurf „Haverkamp“ sowie den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründungen einschließlich Umweltbericht und Artenschutzgutachten erneut offen zu legen. Der Grund dafür: Es haben sich grundlegende Änderungen beim Inhalt des Planes ergeben.
Insbesondere haben sich die Nutzungen des ursprünglich geplanten „Fachmarktriegels“ geändert: So soll nun im nördlichen Bereich eine Autowascheinrichtung realisiert werden. Dadurch hat sich die Anordnung der Stellplätze verändert und das schalltechnische Gutachten musste überarbeitet werden.
Darüber hinaus stellt der Zoofachmarkt keinen großflächigen Einzelhandel mehr dar. Vorgesehen ist nun die planungsrechtliche Festsetzung eines „Sondergebietes für Baumarkt / Gartencenter, Zoofachmarkt, Autowascheinrichtung“.Gleichzeitig hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden auf drei Wochen verkürzt. Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Baumarkt Haverkamp“ sowie der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtbezirk Hüsten (Hüsten-Ost) und wird im nördlichen und östlichen Bereich rechtwinklig von der Arnsberger Straße umgrenzt.
Es umfasst die bisher als Autohaus genutzten Grundstücke, die dahinter liegenden Grundstücke, die mit einer LKW-Waschanlage (ausgenommen das Wohngebäude Stoppenkamp 20/22) bebaut sind sowie angrenzende städtische Flächen, die als Gärtnereistützpunkt genutzt wurden. Das Gebiet erstreckt sich nach Süden bis an die Straße, die unmittelbar vor dem Bahngleis der RLE verläuft.