Arnsberg – Alle sechs Flughäfen in NRW sind landesbedeutsam. Doch was im NRW-Landesentwicklungsplan verankert ist, sieht in der Realität ganz anders aus: Die heimischen Flughäfen Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Weeze werden finanziell benachteiligt. Schuld ist eine rund 30 Jahre alte Zuständigkeitsliste der Deutschen Flugsicherung. Die IHKs in Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund und Duisburg fordern deshalb in einem Brief an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst eine Gleichbehandlung aller Airports.
Auf rund 700 Millionen Euro beziffert der Flughafenverband ADV die sogenannten Vorhaltekosten, die für das Offenhalten der Airports während des 1. Lockdowns im Frühjahr 2020 entstanden sind. So sollte die medizinische Lieferkette, die Rückholung gestrandeter Urlauber und die Beförderung systemrelevanter Arbeitskräfte gewährleistet werden. 400 Millionen Euro sollen nun für diese Gemeinwohlleistung jeweils zur Hälfte durch Bund und Land erstattet werden – allerdings nur für die Airports Köln, Berlin und München, an denen der Bund beteiligt ist, und weitere 12 Airports. Münster/Osnabrück gehört dazu, Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Weeze/Niederrhein nicht. Warum? Für die 12er-Gruppe wird das Bundesinteresse aus einer nach der Wiedervereinigung erstellten Liste der Deutschen Flugsicherung abgeleitet. Die DFS trägt seither dort die Kosten der Luftraumüberwachung, bei den anderen Airports hingegen nicht.
„Es ist schlimm genug, dass hier schon in der Vergangenheit mit zweierlei Maß gemessen wurde“, beklagt Dr. Ilona Lange, Hauptgeschäftsführerin der IHK Arnsberg. „Die 2-Klassen-Gesellschaft der Airports, die sich bisher nur auf der Ebene der Flugsicherung ergeben hat, wird aber nun ausgeweitet und zementiert“, schreibt sie in einem gemeinsam von den fünf IHKs verfassten Brief an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst. Insgesamt sprächen die sachlichen, die finanziellen und vor allem die De-Facto-Notlage der Flughäfen mit einem Einbruch der Passagierzahlen um rund 85 Prozent für eine gleichberechtigte Unterstützung aller NRW-Flughäfen. Die IHKs erinnern dabei an die Zusage des Landes, sich an den Rettungskosten des Bundes auch für die Flughäfen Dortmund, Paderborn und Weeze in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro zu beteiligen. Dies sei nun dringend erforderlich, um den Flughäfen in der dramatischen Situation beizustehen und ihre Vorleistungen zu entschädigen.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Arnsberg