Arnsberg. Die Wachstumsphase der Hecken, Sträucher und Bäume ist in vollem Gange. Die Stadtverwaltung Arnsberg bittet die Grundstückseigentümer daher darauf zu achten, dass keine Anpflanzungen von ihren Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hinein wachsen. Hecken, Bäume und Sträucher sind rechtzeitig soweit zurückzuschneiden, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
Beim Rückschnitt entlang öffentlicher Verkehrsflächen muss der Luftraum über den Fahrbahnen mindestens bis 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden, „Lichtraumprofil“.
Gleichzeitig sind Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen und „Totholz“ zu entfernen. Der Bewuchs ist entlang der Gehwege bis zur Gehweghinterkante zurück zu schneiden. Bei Fahrbahnen ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,50 Meter einzuhalten. An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist.
Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen sind soweit zurückzuschneiden, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.
Die Verwaltung bittet die Arnsberger Bevölkerung, die tatsächlichen Gegebenheiten an ihren Grundstücksgrenzen zu prüfen und, falls erforderlich, die entsprechenden Unterhaltungsarbeiten zu erledigen oder in Auftrag zu geben.