Attendorn – Um das einzigartige Osterbrauchtum in der Hansestadt möglichst sicher zu machen und auf diese Weise zu erhalten, haben die Hansestadt Attendorn und der Osterfeuerverein Attendorn e.V. einen Nutzungs- und Gestattungsvertrag für das Fällen der Bäume im „Stadtwald“ unterzeichnet.
Einer der Höhepunkte des Osterbrauchtums in der Hansestadt ist das Abbrennen der vier Osterfeuer oberhalb der vier historischen Stadttore am Ostersonntag. Am Karfreitag sucht sich jede Poorte unter Aufsicht des Försters im sogenannten „Stadtwald“ eine Fichte aus. Diese Fichte wird am Karsamstag geschlagen.
Damit dieses Schlagen auch in der Zukunft traditionsgemäß von den Poskebrüdern selbständig durchgeführt werden kann, haben die Hansestadt Attendorn und der Osterfeuerverein Attendorn einen Vertrag abgeschlossen, der von den Verantwortlichen des Attendorner Osterfeuervereins Olaf Homberg (2. Vorsitzender) und Dieter Hundt (Geschäftsführer) zusammen mit den vier „Poskevättern“ Alexander Tarnow, Daniel Köster, Hans-Josef Gerbe und Sebastian Fecker in diesen Tagen im Rathaus ebenso unterschrieben wurde wie von Attendorns Bürgermeister Christian Pospischil.
Mit am Tisch saß Rechtsanwalt Harald Kröning aus der Attendorner Sozietät Dr. Sangermann, Kröning und Partner, der das insgesamt zehn Paragraphen umfassende Vertragswerk ausgearbeitet hatte.
Vereinbart wurde unter anderem, dass der Osterfeuerverein als Veranstalter grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht für die Veranstaltung selbst übernimmt. Die Stadt steht als Eigentümerin lediglich für die sogenannten „waldtypischen Gefahren“ in der Verkehrssicherungspflicht.
Auch in Zukunft besitzt der Osterfeuerverein weiterhin das Recht zum Schlagen der Fichten im Stadtwald und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten am Karsamstag durch kompetente und sach- und fachkundige Personen durchgeführt werden. Jede Poorte benennt alljährlich vor Ostern einen verantwortlich handelnden Ansprechpartner.
Der Radius um die zu schlagenden Fichten wird durch eine ausreichende Absperrung gesichert, so dass Zuschauer oder Poskebrüder auch dann nicht zu Schaden kommen, wenn ein Baum in eine nicht beabsichtigte Richtung fällt. Der Osterfeuerverein muss jährlich nachweisen, dass ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Bürgermeister Christian Pospischil: „Das Attendorner Osterbrauchtum, insbesondere im Verlauf des Karsamstags, ist einzigartig. Deshalb wollen wir dieses Brauchtum erhalten und pflegen. Die beste Gewähr für die Erhaltung des Osterbrauchtums ist, dass die Veranstaltungen so sicher wie möglich ablaufen. Das ist das gemeinsame Ziel von Osterfeuerverein und Stadt.“
Bildzeile „vertrag-stadt-osterfeuerverein.jpg“: Um das einzigartige Osterbrauchtum in der Hansestadt zu sichern und zu gestalten, haben die Hansestadt Attendorn und der Osterfeuerverein Attendorn e.V. einen Nutzungs- und Gestattungsvertrag für das Fällen der Bäume im „Stadtwald“ unterzeichnet. Von links: Sebastian Fecker (Poskevatter Niederste Poorte), Dieter Hundt (Geschäftsführer Osterfeuerverein), Hans-Josef Gerbe (Poskevatter Kölner Poorte), Bürgermeister Christian Pospischil, Alexander Tarnow (Poskevatter Ennester Pote), Daniel Köster (Poskevatter Wasserporte) und Olaf Homberg (2. Vorsitzender Osterfeuerverein).