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Private Feiern dürfen wieder stattfinden

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Bad Berleburg – Private Feiern dürfen stattfinden, mehr Freizeitaktivitäten möglich.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Bad Berleburg hat in seiner Videokonferenz am Freitag (12.06.2020) die neue Coronaschutzverordnung besprochen. Ein Überblick über die neuen Regelungen ab Montag (15.06.2020) und ihre Bedeutung für die Stadt:

Es muss weiterhin Abstand gehalten und Maske getragen werden.

Das Abstandsgebot sowie die Pflicht, Mund und Nase in bestimmten Situationen zu bedecken, gelten bis 1. Juli weiter. Außerdem bleibt die Regel bestehen, dass maximal zehn Personen oder die Angehörigen von zwei Haushalten gemeinsam in der Öffentlichkeit sein dürfen.

Private Feiern mit bis zu 50 Personen sind wieder erlaubt.

Zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagen, Jubiläen oder Abschlüssen dürfen wieder private Feiern stattfinden. An den Feiern dürfen höchstens 50 Personen teilnehmen und es muss nachvollziehbar sein, wer mit dabei war. Die Feiern dürfen auch in gastronomischen Betrieben durchgeführt werden, wenn hierfür ein Raum abgetrennt werden kann. Dabei müssen keine Masken getragen oder Mindestabstände eingehalten werden. Der Unterschied zwischen diesen Feiern und den anderen Veranstaltungen, die in der Verordnung geregelt sind, ist, dass hierbei die Geselligkeit im Vordergrund steht.

Es sind mehr Freizeitaktivitäten möglich.

Wellness-Angebote, Saunen, Erlebnis- und Spaßbäder sowie Bars dürfen ab Montag wieder öffnen. Dabei müssen die aktuellen Auflagen zur Hygiene beachtet werden. Das bedeutet, dass auch die Saunen im Rothaarbad ab Montag wieder genutzt werden können.

Größere Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden.

Veranstaltungen bis 100 Personen sind grundsätzlich erlaubt. Dabei müssen die aktuellen Regelungen zur Hygiene und zum Mindestabstand beachtet werden. Wenn es feste Sitzplätze und Sitzpläne gibt und nachvollzogen werden kann, wer teilgenommen hat, kann auf den Mindestabstand von 1,5 m verzichtet werden. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen ist ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nötig. Größere Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Musikfestivals und Sportfeste bleiben verboten. Der Unterschied zwischen diesen Festen und erlaubten Veranstaltungen ist, dass hierbei der gesellige Charakter im Vordergrund steht und nicht z.B. eine Kulturveranstaltung. Bei Museen und ähnlichen Einrichtungen ist ab Montag eine Person pro sieben Quadratmeter erlaubt, somit können also wieder mehr Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Die gleiche Regelung gilt auch für den Handel. Außerdem dürfen ab sofort wieder Stadtführungen gemacht werden.

Kontaktsport ist auch in größeren Gruppen wieder möglich.

Ab 15. Juni dürfen in geschlossenen Räumen wieder Gruppen mit bis zu zehn Personen Sport treiben, der nicht kontaktfrei ist. Es dürfen auch mehr als zehn Personen sein, wenn es sich dabei um Verwandte in gerader Linie oder die Angehörigen von maximal zwei Haushalten handelt. Beim Sport in geschlossenen Räumen muss darauf geachtet werden, dass gut gelüftet wird. Im Außenbereich ist Kontaktsport mit bis zu 30 Personen möglich. Bei Wettbewerben dürfen bis zu 100 Zuschauer dabei sein, es muss aber nachvollziehbar sein, wer teilgenommen hat. Es dürfen auch wieder Wettbewerbe in Hallen stattfinden, außerdem ist es erlaubt, die Duschen, Waschräume, Umkleiden und Gemeinschaftsräume genutzt werden. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass die aktuellen Regelungen zur Hygiene und zum Mindestabstand eingehalten werden. Auch beim Vereinssport ist es wichtig, dass immer nachvollzogen werden kann, welche Personen an Trainings oder Wettbewerben teilgenommen haben. Die Stadt Bad Berleburg geht davon aus, dass die neuen Vorgaben insbesondere die Vereine vor Herausforderungen stellen und wird diese bestmöglich unterstützen.

Quelle: Stadt Bad Berleburg

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