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Unfallflucht trotz Aufforderung der Polizei zu warten

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Bestwig – Ein Vater meldet sich nach einem Verkehrsunfall seiner Tochter bei der Polizei. Die Polizei bittet den Mann gemeinsam mit der Tochter an Unfallort zu warten. Als der Streifenwagen eintrifft sind die Unfallbeteiligten nicht mehr vor Ort. Die Polizei ermittelt jetzt wegen einer Verkehrs-Unfallflucht.

Am Montag (16. September 2019) gegen 15.50 Uhr war die 19-jährige Olsbergerin mit ihrem Auto auf der Landstraße 776 von Bestwig in Richtung Heringhausen unterwegs. Auf der regennassen Straße kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und krachte gegen die Leitplanke. Zeugen kümmerten sich um die unverletzte Frau und informierten die Polizei. Die Fahrerin rief ihren Vater an. Dieser kam zur Unfallstelle und meldete sich ebenfalls bei der Polizei. Er erklärte, mit seiner Tochter nach Hause fahren zu wollen. Er wurde darauf hingewiesen, bis zum Eintreffen der Polizei mit seiner Tochter am Unfallort zu warten. Als der Streifenwagen an der Landstraße eintraf, war der Vater mit der Fahrerin und dem Unfallauto nicht mehr vor Ort. Sie hatten somit Unfallflucht begangen. Lediglich der Zeuge wartete auf die Polizei. An der Schutzplanke stellten die Beamten eine Beschädigung fest. Die weitere Unfallaufnahme erfolgte anschließend an der Halteranschrift der Familie.

Unfallflucht lohnt sich nicht. Wer vom Unfallort flüchtet begeht eine Straftat, für die neben einer hohen Geldstrafe und Führerscheinentzug, in besonders schweren Fällen sogar eine Flüchtige den Kaskoschutz seiner Autoversicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden.

Quelle: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis

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