Brilon – Voraussichtlich ab dem Wochenende erhalten alle derzeit 21.346 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brilon ihre Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl. Wer bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber dennoch glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse beim Wahlamt nachfragen (Tel.: 02961 794 217 bzw. E-Mail: wahlamt@brilon.de).
Die Stadt Brilon erinnert bei der Gelegenheit daran, dass hauptsächlich in der Kernstadt einige Straßen einem anderen Wahlbezirk und damit auch einem anderen Wahlraum zugeordnet wurden. Unabhängig davon hat die Stadt Brilon aufgrund der Corona-Pandemie in einigen Wahlbezirken einen anderen (größeren) Wahlraum bestimmt. Alle Wahlberechtigten werden daher gebeten, den auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung genannten Wahlraum zu beachten.
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Zu diesem Zweck muss der auf der Rückseite aufgedruckte Antrag ausgefüllt, unterschrieben und an das Wahlamt der Stadt Brilon geschickt werden. Die Stadt Brilon weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht unterschriebene Briefwahlanträge unbearbeitet zurückgeschickt werden.
Über die Homepage der Stadt Brilon können ebenfalls Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Freischaltung des Links erfolgt Ende der 33. KW. Die Wahlbenachrichtigung ist hierfür insofern notwendig, als dass die dort aufgedruckten persönlichen Daten in das Online-Formular eingetragen werden müssen.
Es besteht auch wieder die Möglichkeit, direkt im Wahlamt (Amtshaus, Bahnhofstraße 33, 2. Obergeschoss, Raum 26) zu wählen. Bei dieser Variante muss die auf der Rückseite unterschriebene Wahlbenachrichtigung ebenfalls vorgelegt werden.
Quelle: Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon