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Neue Regeln für den zukünftigen Zahlungsverkehr

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Die Sparkasse HagenHerdecke informiert in den kommenden Tagen knapp 60.000 Onlinebanking-Kunden zu wichtigen gesetzlichen Änderungen im Bereich des Zahlungsverkehrs.Verschickt werden die Informationen entweder über das elektronische Postfach oder per Brief.

Die Änderungen treten Mitte September in Kraft und gehen auf die bereits verabschiedete Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2 zurück. Die Richtlinie soll insbesondere das Onlinebanking noch sicherer machen und den Wettbewerb zwischen den Anbietern erhöhen. So hat die gedruckte TAN-Liste zur Freigabe von Überweisungen endgültig ausgedient, was bei der Sparkasse bereits seit Jahren der Fall ist. Auch ermöglicht die Richtlinie neue Finanzdienstleistungen im Internet.

Die wichtigsten Änderungen für Onlinebanking-Kunden im Überblick:

  • PSD bildet einen klaren rechtlichen Rahmen für eine Reihe an neuen Dienstleistungen für den Zahlungs- verkehr im Internet, bei denen die Kunden Zugang zu Ihrem Konto gewähren müssen. Das sind etwa Bezahldienste, über die Rechnungen für Einkäufe in Onlineshops automatisch beglichen werden oder auch Apps, mit denen mehrere Konten gleichzeitig verwaltet werden. Das ist nicht neu, war bislang aber nicht explizit geregelt.
  • Die Anbieter solcher Bezahldienste werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) überwacht. Die Kunden sollten dennoch sehr sorgfältig überlegen, ob und welchem Anbieter der Zugriff auf die eigenen Kontoinformationen ge- währt wird oder durch wen Zahlungen auslöst werden dürfen. Die Sparkasse stellt Ihren Kunden innerhalb des Onlinebankings eine Übersicht der Drittanbieter zur Verfügung, denen der Zugriff gewährt wurde.
  • Die Sicherheit von Kreditkartenzahlungen im Internet wird erhöht. In der Regel reichte es bisher aus, wenn bei Internetzahlungen die Kartennummer, der Karteninhaber, das Ablaufdatum sowie der 3-stellige Sicherheitscode auf der Rückseite angegeben wur- den. Damit ist es ab Mitte September vorbei. Bei Kreditkartenzahlungen wird zukünftig ein extra für diese Zahlung generierter Sicherheitscode benötigt, den der Kunde per „S-ID“-App oder per SMS erhält. Ein dauerhaftes Passwort ist nicht mehr erlaubt.
  • Die Sicherheit im Onlinebanking wird weiter erhöht. Leider geht dies zu Lasten der Bequemlichkeit. Neben dem Anmeldenamen und dem Passwort wird ein zusätzlicher Sicherheitscode abgefragt, den die Kunden per SMS, Sparkassen-App oder TAN-Generator erhalten. Der Weg, über den die Kunden den Sicher- heitscode erhalten, hängt von dem gewählten TAN- Verfahren ab.
  • Spätestens nach 90 Tagen müssen sich die Kunden mit einer erneuten TAN-Eingabe legitimieren.
  • Schnelle und unkomplizierte Hilfe erhalten die Kunden der Sparkasse Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr durch die kompetenten Berater im Kundendialog-Center unter (02331) 2060 oder in den 14 Geschäftsstellen zu den bekannten Öffnungszeiten.

Quelle: Sparkasse HagenHerdecke

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