Hagen – Weniger Selbstständige versichern sich gegen Arbeitslosigkeit. Geringer Beitrag kann jedoch Planungssicherheit erhöhen.
In der aktuellen Corona-Zeit ist es für Selbstständige, die ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder unterbrechen müssen, eine gute Absicherung, wenn sie Arbeitslosengeld beantragen können. In den letzten Jahren ist die Zahl der neu abgeschlossenen freiwilligen Arbeitslosenversicherungen jedoch stark gesunken, so das Ergebnis einer jüngst veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Gründe für einen Verzicht auf die freiwillige Versicherung sind laut IAB häufig das Versäumen der dreimonatigen Frist, innerhalb derer der Versicherungsabschluss erfolgen muss, oder das Einsparen der Versicherungsbeiträge. Auch der wirtschaftliche Optimismus vor Corona ließ viele Gründerinnen und Gründer das Risiko der Arbeitslosigkeit als eher gering einschätzen.
Selbstständige können sich grundsätzlich immer dann freiwillig versichern, wenn sie vor ihrer Unternehmensgründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Innerhalb von drei Monaten nach Gründung muss der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Der Monatsbeitrag 2020 beträgt 76,44 Euro. Im Kalenderjahr der Gründung und im Folgejahr bezahlen Selbstständige jedoch nur die Hälfte, aktuell also 38,22 Euro.
Quelle: Agentur für Arbeit Hagen