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Abholung von Party endet mit einem Knall

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Hemer – Auf quietschende Reifen folgte ein Knall: Deshalb schaute eine Zeugin am Samstag (01.08.2020) gegen 4.30 Uhr aus dem Fenster und sah einen Pkw vor der Wand eines Geschäftes stehen. Sie informierte die Polizei. Wie die Polizeistreife feststellte, hatte ein Wagen die Wand gerammt. Nach der Unfallaufnahme ergab sich folgendes Bild: Ein 18-jähriger Fahrer holt zwei 16 und 18 Jahre alte Freundinnen von einer Party ab. Sie machen Halt am Hadamareplatz, weil die 18-jährige zur Toilette muss. Während sie sich hinter die Mülltonnen kauert, postiert er sich zur Sicherheit davor. Plötzlich gibt es einen Knall: Die 16-Jährige hatte sich ans Steuer seines Pkws gesetzt und war losgefahren – geradewegs gegen die zehn Meter entfernte Wand.

Während der Unfall-Aufnahme durch die Polizei wurde die 18-jährige Begleiterin immer aggressiver. Die alkoholisierte, nur spärlich bekleidete junge Frau (ohne Hose) wollte immer wieder den Ort verlassen. Die Polizeibeamten mussten sie festhalten. Ihre Bekannten setzten sie in den Pkw, wo sie so lange gegen die Scheiben hämmerte, bis ihr die Bekannten wieder aus dem Wagen halfen. Darauf begann sie, die Polizeibeamtinnen und -beamten unter anderem als „Schlampen“, „Huren“, „Nutten“ und „Hurensöhne“ zu beschimpfen. Außerdem rannte sie wieder weg. Eine Polizeibeamtin versuchte, sie festzuhalten, und bekam dafür einen Tritt in den Bauch. Außerdem hustete sie die Polizeibeamten an. Die Polizeibeamten überwältigten sie und brachten sie gegen ihre heftige Gegenwehr in Handfesseln in einen Streifenwagen. Auf der Fahrt zur Polizeiwache und in der Dienststelle setzte sie ihre Beschimpfungstirade fort. Dort wollte ihre Mutter die junge Frau abholen. Doch plötzlich weigerte sie sich, mitzufahren und beschimpfte alle Umstehenden. Deshalb legten ihr die Polizeibeamten erneut Handfesseln an und brachten sie ins Gewahrsam. Dort konnte sie ihren Rausch ausschlafen.

Der Einsatz endete mit Anzeigen gegen die 18-Jährige wegen Beleidigung und Beleidigung auf sexueller Grundlage, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung. Die 16-Jährige muss mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein rechnen.

Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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