Bestwig – Wenn Menschen älter werden, kommt auf ihre Kinder eine Fülle von neuen Aufgaben und Herausforderungen zu – von Hilfe im Alltag und seelisch-psychischer Unterstützung bis hin zu Pflege und Betreuung. Oft ist dies für beide Seiten eine große Herausforderung – für die Eltern, deren Alltag sich nach und nach ändert, und auch für ihre Kinder, die neben ihrem eigenen Leben nun zusätzliche Verantwortung übernehmen müssen. Das Thema „Pflegefall“ steht diesmal im Zentrum des Bestwiger Frauenfrühstücks. Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Bestwig, Monika Kreutzmann, lädt alle interessierten Frauen zur Teilnahme ein.
Das Frauenfrühstück findet – als bewährte Mischung aus „Gutem für Leib und Seele“ sowie interessanten Informationen – am Samstag, 29. April, um 10 Uhr im Großen Bürgersaal des Bestwiger Bürger- und Rathauses statt. In gemütlicher Atmosphäre ist diesmal Tessa Liermann zu Gast. Die Fachanwältin für Familienrecht informiert zum Thema „Pflegefall – Wann haften Kinder für ihre Eltern?“ Kinder sind ihren Eltern gegenüber im Alter unterhaltspflichtig. Ihren Lebensstandard und ihre Zukunftspläne brauchen sie dafür aber nicht aufzugeben – wenn sie richtig planen. Aber wie weit haften erwachsene Kinder mit ihrem Einkommen für die Pflege- und Heimkosten der Eltern? – Tessa Liermann wird im Rahmen des Bestwiger Frauenfrühstücks Antworten auf diese Fragen geben.
Für die Teilnehmerinnen gibt es aber nicht nur Informationen, sondern auch Dialog und ein leckeres Frühstück. Die Teilnahme kostet sieben Euro; sollten Mütter ihre Kinder mitbringen wollen, ist für eine Betreuung gesorgt. Für das Betreuungsangebot ist ebenfalls eine Anmeldung erforderlich.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen zum Frauenfrühstück nimmt Monika Kreutzmann bis Montag, 24. April, telefonisch unter 02904/987-102 entgegen. Alle interessierten Frauen sind willkommen.