Brilon (ots) – Am Dienstag ging wenige Minuten nach 16:00 Uhr bei der Leitstelle der Polizei ein Anruf über den Notruf 110 ein. Eine Frauenstimme berichtete von einem Verkehrsunfall. Sie sei in Brilon mit ihrem Auto gegen eine Mauer gefahren und brauche jetzt dringend Hilfe. Detaillierte Angaben waren der Anruferin nicht zu entlocken.
Durch die Leitstelle der Polizei in Meschede wurden sofort die Polizeiwache in Brilon und der Rettungsdienst alarmiert. Allerdings war im Verlauf der Möhnestraße – diese Strecke hatte die Frau als Ort des Vorfalls angegeben – kein Unfall zu finden. Vielmehr führten Ermittlungen zu einer Frau aus dem Raum Brilon. Diese hatte weder einen Verkehrsunfall, noch benötigte sie die Hilfe des Rettungsdienstes oder der Polizei. Gegen die 50-Jährige wird jetzt wegen des Verdachts des Notrufmissbrauchs ermittelt. Hierbei handelt es sich keineswegs um einen Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat. In der Zeit, in der die Rettungsdienste sich mit lediglich vorgetäuschten Notfällen befassen, stehen sie nicht für die reale Rettung zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Kosten, die bei einer böswilligen Fehlalarmierung entstanden sind, dem Anrufer in Rechnung zu stellen.