Brilon – Mehrere 100 junge Menschen trafen sich in den vergangenen Jahren am 1. Mai mit Bollerwagen im Bürgerwald in Petersborn zum Feiern und Trinken. Folgen der Feier waren erhebliche Verunreinigungen, Müllberge und sogar Verletzungen und Alkoholvergiftungen. Der Rettungsdienst war mehrfach im Einsatz. Wiederholt mussten alkoholisierte Jugendliche behandelt und ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Das soll sich nicht wiederholen. Dafür sind in diesem Jahr entsprechende Maßnahmen von Polizei, Ordnungsbehörde und Jugendamt geplant. Gemeinsam wurden im Vorfeld verschiedene Möglichkeiten der Vorbeugung abgewogen. Eine Sperrung des Geländes soll nicht erfolgen, zunächst sind Kontrollen im Bürgerwald und auf den Zuwegungen vorgesehen. Wenn Jugendliche mit Alkohol angetroffen werden, obwohl sie diesen laut Jugendschutzgesetz nicht trinken dürfen, erfolgt eine Sicherstellung der Getränke. Bier und Wein sind erst ab 16 Jahren erlaubt, branntweinhaltige Getränke (Bspw. Schnaps, Wodka, Rum sowie deren Mixgetränke) erst ab 18 Jahren.
An dieser Stelle daher ausdrücklich auch ein Appell an die Eltern: Achten Sie darauf, was ihre Kinder am 1. Mai an Getränken mitnehmen.
Im Fokus der Kontrollen stehen nicht Feiernde, die sich in die Natur zurückziehen, Musik hören und ein Bierchen trinken möchten. Es bestehen keine Bedenken gegen eine „fröhliche Maiwanderung“. Trinkende Kinder und Jugendliche, Belästigungen von Personen oder Schäden an Hab und Gut sowie Müllberge sind jedoch inakzeptabel. Hier wird eingeschritten und die Eltern werden benachrichtigt.