Brilon – Bund und Länder haben sich bekanntlich auf ein weitgehendes Kontaktverbot verständigt, um die Verbreitung des Corona-Virus weiter einzudämmen.
Die entsprechenden Regelungen sind in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus SARSCoV-2 (CoronaSchVO) gefasst. Zur Klarstellung weist die Stadt Brilon daraufhin, dass die Regelungen der „Allgemeinverfügung der Stadt Brilon vom 17.03.2020 zur Eindämmung des Corona-Virus im Stadtgebiet Brilon“ nachrangig zu den Regelungen der Verordnung des Landes sind. Insofern gelten für einzelne Bereiche neue, verschärfte Regelungen. Insbesondere sind Gaststätten etc. nunmehr komplett zu schließen. Dienstleistungsbetriebe in körpernahen Bereichen, wie z.B. Friseure, müssen ihren Betrieb ruhen lassen.
„Diese Maßnahmen sind einschneidend. Dennoch bitte ich die Regelungen unbedingt zu beachten. Das bisherige Verhalten der Brilonerinnen und Briloner ist weit überwiegend vorbildlich. Nur durch die konsequente Umsetzung der Vorgaben können wir in Brilon und den Dörfern eine Verbreitung des Virus möglichst einschränken“, so Bürgermeister Dr. Bartsch. In Brilon gelingt es bisher, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Noch immer gibt es im Stadtgebiet Brilon nur einen bestätigten Infektionsfall, 17 Personen stehen in häuslicher Quarantäne. Der Bürgermeister weiter: „Diese Zahlen zu halten sollte Grund genug für uns alle sein, die nunmehr notwendigen Maßnahmen strikt zu befolgen.“
Außerdem steht Ihnen unter 02961-794-123 die Corona-Hotline der Stadtverwaltung zur Verfügung.
Quelle: Stadt Brilon