Bestwig – Die Gemeinde Bestwig setzt sich weiter dafür ein, zügig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Ferienwohnpark am Stüppel oberhalb von Andreasberg zu schaffen. Mit diesem Ziel will sich die Gemeindeverwaltung auch in die nächsten Planungsschritte einbringen.
Hintergrund: Die Bezirksregierung Arnsberg bereitet zurzeit das so genannte „Scoping-Verfahren“ vor. Dabei werden Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgefordert, sich über Umfang und Detail-Grad einer notwendigen Umwelt-Prüfung für das Vorhaben zu äußern. Einstimmig haben die Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses jetzt beschlossen, sich in diesem Projekt-Schritt darauf zu beschränken, auf den Wunsch-Standort am Stüppel und die Ergebnisse des „Runden Tischs“ aus dem Jahr 2012 unterstützend hinzuweisen. Dabei hat der Gemeindeentwicklungsausschuss auch der neuen Projektbeschreibung samt verringerter Größenordnung zugestimmt, die der Projektträger vorgelegt hat.
Nun gehe es darum, sich als Gemeinde Bestwig in einer Weise in das Verfahren einzubringen, die keine weiteren Verzögerungen für das regional wichtige Projekt verursacht, sondern die Abläufe konstruktiv unterstützt, so Jörg Stralka, Leiter des Bau- und Umweltamtes. „Ziel ist eine schnellstmögliche Projektumsetzung“, so auch Bestwigs Bürgermeister Ralf Péus, der durch den Ferienwohnpark wichtige Impulse für Tourismus und Wirtschaft im Sauerland erwartet. Die Projektentwicklungsgesellschaft Landgut Andreasberg GmbH plant am Stüppel – in direkter Nachbarschaft zum Freizeitpark Fort Fun Abenteuerland – einen Ferienwohnpark mit rund 200 Wohngebäuden und etwa 250 Wohneinheiten zu verwirklichen.