Eslohe – In Eslohe soll für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage „Brunnen I und II – In der Marpe“ der Gemeinde Eslohe ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden.
Die Unterlagen dazu werden von Montag, 3. November, bis Dienstag, 2. Dezember, öffentlich im Raum 29 des Rathauses der Gemeinde Eslohe, Schultheißstraße 2, sowie im Raum 640 des Kreishauses Meschede, Steinstraße 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt. Unter www.hochsauerlandkreis.de, Suchbegriff „Wasserschutzgebiete“, sind die Unterlagen auch online einsehbar.
Bis einschließlich Dienstag, 16. Dezember, können dann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen erhoben werden. Letztendlich wird der Kreistag über den Erlass der Wasserschutzgebiets-Verordnung beschließen.
Betroffen sind in der Gemarkung Eslohe die Flure 9 und 16 und in der Gemarkung Salwey die Flure 4 und 6. Innerhalb der geplanten Schutzzonen müssen beispielsweise bestimmte Handlungen von der Wasserbehörde genehmigt werden, andere sind verboten.
Weitere Informationen sind bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises unter Telefon 0291/94-1656 oder 94-1638 erhältlich.