Bestwig – Der Weg durch das Hennenohl zwischen Bestwig und Velmede ist beliebt bei Zwei- und Vierbeinern: Idyllische Natur und eine renaturierten Ruhr, Rastmöglichkeiten sowie die direkte Nachbarschaft zum Ortskern. Vor wenigen Wochen hat der HSK-Kreistag beschlossen, dass das Hennenohl keine Wasserschutzzone mehr ist.
Allerdings: Hunde müssen hier weiter an der Leine geführt werden – und selbstverständlich müssen die Halter Hinterlassenschaften der Vierbeiner entfernen. Darauf weist die Gemeinde Bestwig hin.
Hintergrund: Bis vor kurzem waren Teile des Hennenohls Wasserschutzzone II bzw. IIIA. Über die örtliche Wassergewinnung bereitete die Hochsauerlandwasser GmbH (HSW) hier Trinkwasser auf. Die Wassergewinnung Hennenohl ist mittlerweile stillgelegt; die Versorgung mit dem “Lebensmittel Nr. 1” erfolgt durch das neue, hochmoderne Wasserwerk Hennesee.
Dies bedeute aber nicht, dass nun das Hennenohl genutzt werden könne, um Hunde von der Leine zu lassen, unterstreicht Claudia Schmitten, Leiterin des Bestwiger Bürgeramtes: Nach wie vor gelte hier die Anleinpflicht für Vierbeiner. Dies sei kein “böser Wille” gegenüber Hundebesitzern, sondern ein Grundsatz, um das “gute Auskommen” zwischen Spaziergängern, Radfahrern und Hundefreunden zu regeln.
Denn gerade bei unbekannten Tieren fühlen sich viele Spaziergänger nicht sicher. Sie können nicht einschätzen, wie sich freilaufende Hunde verhalten, und empfinden solche Begegnungen als sehr unangenehm. Damit sich Zwei- und Vierbeiner nicht ins Gehege kommen, hat die Gemeinde Bestwig bereits im Jahr 2013 rechtlich geregelt, dass Hunde zum Beispiel im Hennenohl entlang des Ruhrtalradweges, auf dem Bestwiger Panoramaweg und dem Bergbauwanderweg in Ramsbeck sowie auf einigen anderen Wegen und gekennzeichneten Geh- und Radwegen außerhalb bebauter Ortsteile an der Leine bleiben müssen. Ausreden gelten übrigens nicht: Per Hinweisschild werden Hunde-„Herrchen“ und -„Frauchen“ in den entsprechenden Bereichen auf die Leinenpflicht aufmerksam gemacht.
Ein weiteres Argument für die Anleinpflicht ist im Hennenohl der Tierschutz: Dort siedeln sich dank der Renaturierung der Ruhr seltene Tierarten an. Diese würden durch Hunde gestört. „Wir hatten leider schon Fälle, wo frei laufende Hunde Wasservögel angegriffen und sogar verletzt haben“, weiß Friedhelm Koch, Umwelt-Ingenieur der Gemeinde Bestwig. Doch auch ohne direkte Attacken können Wildtiere verschreckt werden. Friedhelm Koch: „Gerade Vögel sind zum Beispiel sehr empfindlich, wenn sie beim Brüten gestört werden.“
Sehr wohl bemerken Hundefreunde aber, wenn ihr Vierbeiner für eine „Hinterlassenschaft“ auf der Wiese oder am Wegesrand sorgt. Deren Beseitigung sollte für alle Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein. Zudem weist die Gemeinde Bestwig auf ihr Ortsrecht hin. Darin ist festgelegt, dass „durch die Tiere verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen sind.“ Ist dies nicht der Fall, kann ein Bußgeld fällig werden – im Extremfall sogar in einer Höhe bis zu 1000 Euro. An einigen Stellen hat die Gemeinde Bestwig eigens Spender mit Hundetoilettenbeuteln aufgestellt, außerdem Mülltonnen, um den Hundekot im Beutel zu entsorgen.
Doch um die Erhebung von Bußgeldern geht es eigentlich nicht, unterstreicht Bürgeramtsleiterin Schmitten: Die Gemeinde setzt vielmehr auf gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme, damit die Begegnungen von Mensch und Tier in Naherholungsgebieten ausschließlich angenehmer Natur sind – im Sinne aller, die die Natur genießen möchten.