Meschede/Hochsauerlandkreis – „Ich freue mich sehr, dass ich bei einem für Sie so wichtigen Schritt dabei sein kann und beglückwünsche Sie zu Ihrem Entschluss, Deutsche zu werden“, sagte Landrat Dr. Karl Schneider in der vierten Einbürgerungsveranstaltung dieses Jahres im Kreishaus Meschede.
Der Landrat überreichte die Einbürgerungsurkunden an 24 Ausländer aus 13 Nationen: darunter sechs türkische Staatsangehörige, elf Angehörige von EU-Staaten, drei Kosovaren und je ein Staatsangehöriger aus Marokko, Montenegro, Russland und Tunesien.
Dr. Schneider ermunterte die neuen Deutschen, sich für die Gesellschaft zu engagieren und ihren noch nicht so gut integrierten Landsleuten als „Brückenbauer“ zu helfen. Außerdem machte der Landrat auf das Wahlrecht aufmerksam, das den Eingebürgerten ab sofort zusteht: „Ich finde es wunderbar, dass Sie sich nun an unseren Wahlen beteiligen können und wünsche mir, dass jeder von Ihnen mit Freude daran teilnimmt“, sagte Dr. Schneider. Der Landrat hob den hohen Stellenwert hervor, den die Integrationsarbeit beim Hochsauerlandkreis schon seit Jahren genießt. Das im Jahr 2008 verabschiedete Integrationskonzept wird neu aufgelegt und in Kürze verabschiedet. Als neuer „Motor“ der Integration fungiert das Kommunale Integrationszentrum, das am 1. August an den Start ging und in den kommenden Jahren mit 5,5 Stellen Ideen und Konzepte entwickeln und Netzwerkarbeit leisten wird.
Bislang wurden in diesem Jahr im Hochauerlandkreis (ohne Arnsberg) 111 Ausländer eingebürgert. Grundsätzlich kann eingebürgert werden, wer sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Neben dem Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse und staatsbürgerlichen Kenntnisse sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: zum Beispiel die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Straffreiheit.
Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten für Ausländer mit einem deutschen Ehepartner, Asylberechtigte und Absolventen eines Integrationskurses. Sonderregelungen gibt es auch für Kinder. Wer eingebürgert wird, muss in der Regel seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Zu den Ausnahmen zählen Angehörige von EU-Staaten und Asylberechtigte.