HochsauerlandVerkehrsmeldungen

Hochsauerlandkreis: Informationen zum Kurzzeitkennzeichen

Probe- und Überführungsfahrten nur noch mit gültiger Hauptuntersuchung möglich

Hochsauerlandkreis – Ab dem 1. April sind Probe- und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen nur noch zulässig, wenn der Kfz-Zulassungsstelle das Fahrzeug konkret benannt werden kann und es über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügt. Schwere Fahrzeuge, beispielsweise Lkw ab 7,5 Tonnen, benötigen zusätzlich eine gültige Sicherheitsprüfung. Mit diesen Maßnahmen soll der in der Vergangenheit stark angestiegene Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen eingedämmt werden.

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Die Kfz-Zulassungsstellen des Hochsauerlandkreises haben in 2014 fast 5.000 Kurzzeitkennzeichen ausgegeben, mit denen Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten durchgeführt werden konnten. In vielen Fällen waren der Behörde weder die technischen Daten noch der Zustand des Fahrzeugs bekannt, das vorübergehend für maximal fünf Tage am Straßenverkehr teilnehmen sollte.

Werkstattfahrten und Fahrten zu einer Prüfstelle sind mit Einschränkungen weiterhin möglich: Wenn für das Fahrzeug keine gültige HU nachgewiesen werden kann, sind nur noch Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle (Dekra, GTÜ, TÜV usw.) in dem Zulassungsbezirk möglich, in dem das Kurzzeitkennzeichen zugeteilt wurde. Ferner dürfen Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder Nachbarbezirk und zurück vorgenommen werden, um festgestellte erhebliche oder geringe Mängel reparieren zu lassen. Dies gilt allerdings nicht für Fahrzeuge, die bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

Die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens kann entweder bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle am Wohnort des Antragstellers oder am Standort des Fahrzeugs beantragt werden.

Fragen zu den neuen Bestimmungen, den Öffnungszeiten und zu allen anderen Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle werden telefonisch unter den Sammelrufnummern 02931/944050 (Arnsberg), 02961/943050 (Brilon) und 0291/941050 (Meschede) beantwortet und sind ebenfalls im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Startseite, Rubrik Kfz) nachzulesen.

Veröffentlicht von:

Redaktion Olpe

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