Hochsauerlandkreis – 17 Ausländer aus zehn Nationen wurden jetzt in einer Feierstunde im Kreishaus Meschede eingebürgert. In der zehnten und letzten Einbürgerungsveranstaltung dieses Jahres stellten vier türkische Staatsangehörige die größte Gruppe. Die neuen deutschen Staatsbürger wohnen in Schmallenberg (5), Bestwig und Brilon (je 3), Medebach (2), Sundern, Olsberg, Marsberg und Eslohe (je einer).
Insgesamt wurden 2014 im Hochsauerlandkreis (ohne Arnsberg) 153 Ausländer aus 34 Ländern eingebürgert; das sind 19 neue Staatsbürger mehr als im Vorjahr. Allein 42 der Eingebürgerten sind türkischer Herkunft. 20 Kosovaren, acht Serben, je sieben Italiener und Polen, je sechs Kasachen und Bosnier und je fünf Griechen, Kroaten und Sri Lanki bildeten die nächst größeren Gruppen. Auch die Namen exotischer Staaten wie Madagaskar oder Sudan finden sich in der Statistik.
Die Eingebürgerten wohnen in Sundern (32), Brilon (25), Meschede (24), Bestwig (23), Schmallenberg (17), Marsberg und Medebach (je 8), Olsberg und Eslohe (je 6) Hallenberg (3) und Winterberg (1).
Die schwierigste Hürde für eine Einbürgerung ist oft der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch das Zertifikat Deutsch B 1, das seit 2007 für Bewerber ohne deutsche Schulzeugnisse oder abgeschlossene Berufsausbildung vorgeschrieben ist. Keine großen Schwierigkeiten bereitet dagegen der 2008 eingeführte und in der Öffentlichkeit viel diskutierte Einbürgerungstest, in dem Fragen zur deutschen Staats- und Gesellschaftsordnung gestellt werden. Bislang haben im Hochsauerlandkreis erst drei Ausländer den Einbürgerungstest nicht bestanden.
Grundsätzlich kann eingebürgert werden, wer sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Neben dem Nachweis der Sprachkenntnisse und staatsbürgerlichen Kenntnisse sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: zum Beispiel die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen und Straffreiheit. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten für Ausländer mit einem deutschen Ehepartner, Asylberechtigte und Absolventen eines Integrationskurses. Sonderregelungen gibt es auch für Kinder und beim Nachweis herausragender Integrationsleistungen. Wer eingebürgert wird, muss in der Regel seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Zu den Ausnahmen zählen Angehörige von EU-Staaten und Asylberechtigte.
Weitere Informationen gibt es bei der Einbürgerungsbehörde des HSK, Telefon 0291/94-1342, Internet www.hochsauerlandkreis.de, E-Mail einbuergerung@hochsauerlandkreis.de.