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HSK: Vorreiter in NRW – Hochsauerlandkreis führt ALKIS ein

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Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis führt als erste Kreiskatasterverwaltung im Regierungsbezirk Arnsberg ALKIS ein. Zusammen mit der Firma ibR Geoinformation GmbH aus Bonn sowie Vertretern der Landesfachverwaltung und anderen Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen hat der Hochsauerlandkreis ALKIS anwendungsreif entwickelt.

ALKIS vereint in Deutschland die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) in einem System. Dr.-Ing. Jens Riecken, Referent im Innenministerium NRW, übergab Landrat Dr. Karl Schneider am Donnerstag, 15. Juli 2010, die Genehmigung zur Führung des Liegenschaftskatasters in ALKIS im Rahmen einer Veranstaltung mit öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren sowie Fachleuten der Nachbarkreise und verschiedener Kommunen.

Dr.-Ing. Jens Riecken (l.), Referent im Innenministerium NRW, überreicht Landrat Dr. Karl Schneider die Genehmigung zur Führung des Liegenschaftskatasters in ALKIS. Foto: HSK

Landrat Dr. Karl Schneider lobte seine Mitarbeiter: „Seit vielen Jahren zeichnet sich der Fachdienst Geoinformationen und Liegenschaftskataster dadurch aus, dass er bei der Einführung von technischen Neuerungen landesweit fast immer vorne dabei ist.“ Tatsächlich ist der Hochsauerlandkreis einer der ersten Kreise in Nordrhein-Westfalen mit einer ALKIS-Verfahrenslösung, die nun komplett einer bundesweit einheitlichen Vorgabe entspricht.

Für die Katasterverwaltungen in ganz Deutschland bedeutet dies, sämtliche Prozesse der Datenerhebung und Datenpflege auf den neuen Standard umzustellen. Auch Unternehmen und Organisationen, die amtliche Katasterdaten nutzen, müssen sich neu orientieren und in entsprechende IT-Lösungen investieren. Die Benutzung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und der Datenaustausch durch Grundbuchämter, Finanzverwaltungen, Planungsbehörden, Kreis- und Gemeindebehörden, Architekten, Notare, Banken, Vermessungsingenieure und andere Nutzer wird vereinheitlicht und vereinfacht. Unabhängig davon haben berechtigte Anwender auch die Möglichkeit, rechtsverbindliche Auskünfte in Form von Kartenauszügen über eine Weblösung zu realisieren.

Quelle: Pressestelle HSK

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