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Keine Gesundheitsgefährdung durch Bleibelastungen des Bodens

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Hochsauerlandkreis/Brilon – Aus umweltmedizinisch-toxikologischer Sicht besteht in Brilon keine Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch die Bleibelastungen des Bodens. Dies hat Prof. Dr. Ulrich Ewers vom Hygiene-Institut des Ruhrgebietes in Gelsenkirchen in seinem Abschlussbericht festgestellt. Der Bericht ist im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de abrufbar.

Von den insgesamt 223 Proben liegen die Blutbleikonzentrationen nur bei zwei Erwachsenen leicht oberhalb der allgemeinen Hintergrundbelastung in Deutschland, die im Blut bei 90 Mikrogramm pro Liter bei Männern, 70 Mikrogramm pro Liter bei Frauen und 35 Mikrogramm pro Liter bei Kindern liegt.

Personen, die Gemüse aus Hausgärten in Brilon verzehrt oder intensiven Bodenkontakt hatten, wiesen im Mittel etwas höhere Blutbleikonzentrationen auf. Die Erhöhung der Blutbleikonzentrationen dieser Personen liegt jedoch im Bereich der Hintergrundbelastung. Dies bedeutet zusammengefasst, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Gemüse bzw. dem intensiven Bodenkontakt und einer höheren Bleibelastung im Blut gibt. Die Untere Bodenschutzbehörde wird das Thema weiter begleiten. Aus Vorsorgegründen gelten die bisherigen Empfehlungen für die Bodennutzung im Stadtgebiet Brilon weiter:

• Um den Kontakt mit bleihaltigem Boden so gering wie möglich zu halten, sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Boden im Bereich der Grundstücke durch dichten Grasbewuchs, die Anpflanzung von Bodendeckern oder die Aufbringung von Rindenmulch bzw. Kies vollständig abgedeckt wird, sofern nicht ohnehin eine Versiegelung durch Gehweg- und Terrassenpflaster/-platten vorliegt.

• Im Bereich der Spielflächen für Kleinkinder sollte auf eine besonders effektive Abdeckung des Bodens durch geeignete Materialien geachtet werden.

• Grabeaktivitäten von Kindern in den Hausgärten und im Freien sollten unterbunden werden.

• Nach Gartenarbeiten, bei denen man intensiv mit Boden in Kontakt gekommen ist, sollten die Hände und ggfs. auch die Kleidung gründlich gewaschen werden. Kleider und Schuhe, an denen Bodenpartikel oder -klumpen haften, sollten vor Betreten des Hauses ausgezogen werden, um erhöhte Blei- und Schwermetallgehalte im Hausstaub zu vermeiden.

• Auf den Anbau von Wurzelgemüse, Spinat und Blattgemüse in den Hausgärten sollte verzichtet werden. Alle anderen Gartenprodukte sollten vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden. Gegen den Anbau von Wurzelgemüse, Spinat und Blattgemüse in Beeten, die mit sauberem Kulturboden angelegt wurden, bestehen keine Bedenken.

• Trink- und Brauchwasser aus Eigenversorgungsanlagen sollte auf Blei und andere Schwermetalle untersucht werden. Wenn die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung überschritten werden, ist das Wasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht geeignet. Gegen eine Nutzung des Wassers zur Bewässerung von reinen Ziergärten bestehen aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken. Beete, auf denen Gemüse- und Obstpflanzen angebaut werden, sollten dagegen nicht mit dem Wasser bewässert werden.

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