Velmede – Die Gemeinde Bestwig wird nach Ablauf des Winters auf dem Kommunalfriedhof Velmede das Gräberfeld oberhalb des Hauptweges am Osttor (von der Straße „Oberm Kirchhof“ kommend) auflösen. Die Nutzungsrechte dieser Gräber sind abgelaufen; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb sind laut Friedhofssatzung nicht möglich.
Deshalb bittet die Gemeindeverwaltung alle Nutzungsberechtigen, die entsprechenden Grabstätten innerhalb von zwei Monaten einzuebnen. Das Grabmal und auch die Einfassungen einschließlich möglicher Fundamente müssen dabei vollständig entfernt werden. Grabstellen, die nach Ablauf der Zweimonatsfrist nicht eingeebnet worden sind, müssen – allerdings dann auf Kosten der jeweiligen Angehörigen – durch die Mitarbeiter des Bauhofes entfernt werden.
Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen ist Thomas Kemper (Telefonnummer: 02904/987-156) vom Bau- und Umweltamt der Gemeinde Bestwig.