Brilon – Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Revision der Erste-Hilfe Ausbildung und der Erste-Hilfe Fortbildungen beschlossen. Die Änderungen werden am 01. April 2015 wirksam.
Thorsten Rediger, DRK Brilon, erläutert: Was wird sich ändern?
• Während eine Erste-Hilfe Ausbildung bisher 16 Unterrichtsstunden (à 45 Min.) umfasste und zwei Tage in Anspruch nahm, werden zukünftige Erste-Hilfe Ausbildungen 9 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten = 6:45 Std.) umfassen und als Tagesveranstaltung durchgeführt werden.
• Fortbildungen der betrieblichen Ersthelfer sind nach zwei Jahren erforderlich und umfassen dann ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten. Hier erhöht sich der Anteil an praktischen Übungen nochmals, bzw. es werden teilnehmerspezifische Schwerpunkte gesetzt.
• Viele Erste-Hilfe Maßnahmen werden zukünftig einfacher und damit weitaus leichter erlernbar. Das Deutsche Rote Kreuz hat für die neuen Kurse komplett neue didaktische Unterrichtskonzepte entwickelt. Damit werden unsere Ausbilder die Erste-Hilfe Maßnahmen symptomorientiert bei überwiegender Praxisausrichtung unterrichten. Das bedeutet: Weniger Theorie, mehr Praxis. Die Ersthelfer erhalten in unseren Kursen Handlungskompetenz und Sicherheit.
Das DRK Brilon als von der Qualitätssicherungsstelle der DGUV zertifizierter Partner, berät Firmen bei der Planung der Aus- und Fortbildungen der Ersthelfer. Bei entsprechender Teilnehmerzahl von mindestens 15 Personen und geeigneten Räumlichkeiten werden Lehrgänge selbstverständlich auch als Inhouse-Schulung angeboten. Die Aus- und Fortbildung der gesetzlich vorgeschriebenen Ersthelfer übernehmen nach wie vor die Berufsgenossenschaften.
Die neue Regelung gilt auch für die Ausbildung der Führerscheinbewerber/innen. Auch sie benötigen in Zukunft die Erste-Hilfe Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten. Die sogenannten Lebensrettenden Sofortmaßnahmen fallen weg.