Hochsauerland

Olsberg: Trennung – Scheidung – Unterhalt – Antworten auf viele offene Fragen

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Olsberg. Eine Partnerschaft endet, die Scheidung steht bevor: Das belastet viele Frauen und Männer nicht nur ganz persönlich, sondern stellt sie auch vor die Frage, wie es weitergeht im Leben – finanziell, beruflich, im Umgang mit gemeinsamen Kindern. Antworten auf solche Fragen gab es jetzt beim Informationsabend „Trennung – Scheidung – Unterhalt“ im Sitzungssaal des Olsberger Rathaus.

Eingeladen hatte dazu das Frauenzentrum „Frauenzimmer“ aus Meschede in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Olsberg, Hildegunde Hübner. Als Referentin informierte Tessa Isabella Liermann, Fachanwältin für Familienrecht, ebenso kompetent wie sachlich über die wichtigsten Rechtsgrundsätze, die im Fall einer Scheidung zum Tragen kommen. Neben Informationen rund um das Thema Unterhalt stand dabei auch das Umgangsrecht im Mittelpunkt – und die Frage, in welchem rechtlichen Spannungsfeld zwischen Erziehung und Beruf Betroffene nach einer Scheidung stehen. Auch Fragen aus der Zuhörerschaft beantwortete die Familienrecht-Expertin – gut 30 Gäste waren zu dem Info-Abend gekommen.

Antworten auf viele persönliche Fragen beim Info-Abend „Trennung – Scheidung – Unterhalt“: Jutta Müller vom Frauenzentrum „Frauenzimmer“, Gleichstellungsbeauftragte Hildegunde Hübner, Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann und Familienmanagerin Jutta Maas-Osterfeld (v.li.). Foto: Stadt Olsberg

Fazit: So vielfältig wie das Familienrecht, so verschiedenartig und sehr persönlich sind die Rechtsfragen, mit denen sich Frauen und Männer im Fall einer Trennung auseinandersetzen müssen. „Wichtig ist die Einzelfallentscheidung“, bringt es Jutta Müller vom Frauenzentrum „Frauenzimmer“ auf den Punkt – und angesichts der sehr komplexen Themenfelder empfehle es sich immer, die Hilfe von Fachanwälten und kompetenten Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Dafür gibt es für Betroffene auch finanzielle Hilfen: Sie können beim Gericht ebenso „Beratungshilfe“ wie auch „Prozesskostenhilfe“ beantragen. So könnte die nötige Summe komplett oder zumindest teilweise gedeckt werden, informierte Tessa Isabella Liermann – und das sei kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch.

Ausdrücklich dankte Jutta Müller der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Olsberg, Hildegunde Hübner. Es sei wichtig, auch Info-Abende außerhalb der Frauenberatungsstelle anzubieten: „So können wir möglichst viele Frauen erreichen.“ Das Frauenzentrum „Frauenzimmer“ bietet auf Wunsch auch persönliche und anonyme Beratungen im Olsberger Rathaus an. Weitere Informationen gibt es bei der Frauenberatungsstelle in Meschede telefonisch unter 0291/52171 sowie unter info@frauenzentrum-meschede.de per E-Mail.

Quelle: Stadt Olsberg

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