Olsberg – Das Verfahren geht weiter – die Einschätzung der Stadt Olsberg bleibt. Im Genehmigungsverfahren für einen Windpark mit vier Anlagen auf dem Heidkopf hält die Stadt Olsberg an ihrer schon vor zwei Jahren getroffenen Entscheidung fest. Das gemeindliche Einvernehmen versagt sie. Das haben jetzt die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen entschieden.
Hintergrund: Nach einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg setzt der Hochsauerlandkreis derzeit das Genehmigungsverfahren für die vier Windräder fort, die ein privater Investor am Heidkopf beantragt hatte. Ein Bestandteil des Verfahrens: Eine erneute Anfrage des HSK zum gemeindlichen Einvernehmen der Stadt Olsberg. „Auch bei offensichtlicher Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans kann der HSK nicht ohne eine erneute Beteiligung der Gemeinde das nicht erteilte Einvernehmen ersetzen“, so Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung. Bei einer ersten Anfrage im Jahr 2017 hatte der Stadtrat beschlossen, dieses Einvernehmen nicht zu erteilen. Allerdings: Für die Stadt Olsberg besteht keine Rechtspflicht, ein einmal versagtes Einvernehmen nun nachträglich zu erteilen. Hubertus Schulte: „Es gibt keine Veranlassung, das Vorhaben neu zu bewerten.“
Die verschiedenen Fraktionen zu dem Windpark
Das sah auch Rudolf Przygoda, Vorsitzender der SPD-Fraktion, so: „Dieses Vorhaben wird von der Bevölkerung ganz erheblich abgelehnt.“ Und für die CDU-Fraktion erinnerte Winfried Rampe daran, dass es bei der Entscheidung 2017 neben dem damals gültigen Flächennutzungsplan auch andere Gründe gegeben habe, das Einvernehmen nicht zu erteilen – zum Beispiel die räumliche Nähe der Anlagen zum Naturmonument Bruchhauser Steine. Karl-Josef Steinrücken ergänzte, dass vor mehreren Jahren ein früherer Antrag auf Errichtung von Windrädern auf dem Heidkopf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster im Hinblick auf die unmittelbarer Nähe zu einem Naturmonument abgelehnt worden ist.
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen forderte Peter Bergmann den Ausschuss auf, das Einvernehmen doch zu erteilen. Ein Ausbau der Windkraft diene dem Klimaschutz – man solle in Olsberg aufhören, auf die Bremse zu treten. Die anderen Ausschussmitglieder mochten sich dieser Haltung nicht anschließen. Mit breiter Mehrheit votierte man dafür, an der Entscheidung gegen den Windpark aus dem Jahr 2017 festzuhalten. Es gab eine Gegenstimme von Peter Bergmann.
Teilflächennutzungsplan „Windenergie“
Die Stadt Olsberg will zudem weiter einen so genannten sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ für das Stadtgebiet aufstellen. Derzeit wird das Artenschutzgutachten für die Suchräume „Antfeld“ und „Mannstein“ erstellt. Die Felduntersuchungen sind abgeschlossen; der Bericht wird Anfang 2020 vorliegen, informierte Hubertus Schulte. Da man aktuell auch auf Bundesebene über Änderungen am Baugesetzbuch – und verbindliche Abstände von Windrädern zur Wohnbebauung – diskutiert, folgte der Ausschuss dem Vorschlag der Stadtverwaltung, das Verfahren zum Teilflächennutzungsplan erst dann fortzusetzen, wenn Klarheit über die rechtlichen Vorgaben sowie die Ergebnisse der Artenschutzuntersuchungen besteht.
Quelle: Hochsauerlandwasser GmbH