Meschede – Aus der St.-Walburga-Hauptschule könnte schon bald eine Gemeinschaftshauptschule werden. Eltern von 126 der 263 Schulkinder haben diese Umwandlung von einer katholischen Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule beantragt.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Hauptschule in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln ist, wenn dies von den Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler beantragt wird und anschließend mindestens ein Drittel der Eltern in einem Abstimmungsverfahren dafür stimmt. Fast die Hälfte aller Eltern (47 Prozent), deren Kinder zurzeit die St.-Walburga-Hauptschule besuchen, haben die Umwandlung beantragt. Damit ist die geforderte Mindestzahl von einem Fünftel erfüllt.
Als Begründung aus der Elternschaft wurde unter anderem angeführt, man wolle signalisieren, dass die Schule offen für alle Kinder und Jugendlichen ist. Die Schule solle zukunftsfähig gemacht werden. Das Leitbild und somit das Profil der Schule werde sich dadurch nicht verändern. Die Schulpflegschaft betont in einem Schreiben an die Eltern, einen hohen Stellenwert habe in der St.-Walburga-Schule die gegenseitige Wertschätzung aller: „Schule lebt durch das Miteinander aller Beteiligten, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer. Deren wertschätzende Zusammenarbeit bestimmt die Atmosphäre einer Schule unabhängig davon, ob sie Bekenntnisschule oder Gemeinschaftsschule ist.“
Daher wird nun ein Abstimmungsverfahren durchgeführt, in dem die Eltern darüber entscheiden können, ob die städtische St.-Walburga-Hauptschule in eine Gemeinschaftshauptschule umgewandelt werden soll. Abgestimmt werden kann im Sekretariat der Schule in Meschede, Schederweg 57, an folgenden Tagen: am Dienstag und Mittwoch, 14. und 15. April, jeweils von 8 bis 14 Uhr sowie am Donnerstag, 16. April, von 8 bis 14 Uhr und von 15 bis 17 Uhr.
Abstimmungsberechtigt sind die Eltern, deren Kinder am Stichtag 10. Januar 2015 die St.-Walburga-Hauptschule besuchen. Dabei darf für jedes Kind nur eine Stimme abgegeben werden. Die Abstimmung ist geheim. Zur Prüfung der Abstimmungsberechtigung muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden.
Die St.-Walburga-Hauptschule ging im Jahr 1969 aus der damaligen Volksschule hervor. Sprechen sich die Eltern dafür aus, dass die Schule zur Gemeinschaftshauptschule wird, muss die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg eingeholt werden. Ab dem nächsten Schuljahr könnte die Umwandlung dann wirksam sein.