„Hinterlassenschaften“ von Hunden verärgern Bürger
Olsberg – Wenn der Schnee schmilzt und die Tage allmählich wieder länger werden, rücken nicht nur leuchtende Schneeglöckchen und bunte Krokusse ins Blickfeld – in Grünanlagen sowie auf Straßen und Wegen häufen sich auch deutlich unangenehmere „Fundstücke“. Sehr zum Ärger vieler Bürgerinnen und Bürger: Im Olsberger Rathaus sammeln sich aktuell Bürger-Beschwerden über die „Hinterlassenschaften“ von Hunden auf öffentlichen Flächen.
Das ist nicht nur unappetitlich und in Extremfällen auch gefährlich für die Gesundheit – es ist sogar verboten. Dies ist in einer entsprechenden Verordnung der Stadt Olsberg festgelegt. Danach müssen Hundebesitzer die „Verunreinigungen“, die ihre Vierbeiner auf Verkehrsflächen oder in öffentlichen Anlagen hinterlassen, unverzüglich beseitigen. Andernfalls kann die Stadtverwaltung eine Geldbuße verhängen – im Extremfall bis zu 2000 Euro.
Dabei gehe es der Stadt Olsberg eigentlich überhaupt gar nicht darum, eine Drohkulisse aufzuzeigen – allein etwas Rücksichtnahme täte es auch, betont Franz-Josef Hammerschmidt, zuständiger Mitarbeiter im Fachbereich Bürgerservice, öffentliche Ordnung und Soziales. Denn schließlich liege es auch im Interesse der Hundebesitzer, dass ihre Stadt einen sauberen und gepflegten Eindruck mache. Zum einen könne man Hunde erziehen, nicht dort „geschäftlich“ tätig zu werden, wo dies nicht erwünscht sei. Zum anderen gebe es gerade im ländlichen Bereich genug Möglichkeiten, seinen Hund dort auszuführen, wo „Hinterlassenschaften“ niemanden stören. Und selbst wenn im städtischen Bereich ein Vierbeiner mal sein Geschäft verrichtet, kann man als Besitzer vorbeugen – und zwar in Form eines Plastiktütchens, mit dessen Hilfe man die Verunreinigungen problemlos und sauber an geeigneter Stelle entsorgen kann.