HochsauerlandMeschedeSüdwestfalen-AktuellVerschiedenes

Stadtverwaltung Meschede schlägt sinkende Friedhofsgebühren für 2016 vor

ARKM.marketing

Meschede – Eine langfristige Strategie zeitigt positive Ergebnisse: Die Stadtverwaltung Meschede schlägt dem Rat vor, die Friedhofsgebühren für das kommende Jahr spürbar zu senken. Je nach Bestattungsart könnten die Entlastungen dabei zwischen 10 und 30 Prozent betragen. Mit dem Urnenhain auf dem Nordfriedhof der Kernstadt soll es zudem eine neue Form der letzten Ruhe geben.

Hintergrund der jetzt vorgeschlagenen Gebührensenkung: Seit 2010 hatte die Stadt Meschede Bestattungsformen und -gebühren neu organisiert. Heinz Hiegemann, Leiter des Fachbereichs Infrastruktur: „Kosten, die für Unterhaltung und Pflege der Friedhofsflächen anfallen, werden gerechter und vor allem kostendeckend auf die Nutzungsberechtigten verteilt.“ Anders als in der Vergangenheit wurden die Kosten nicht mehr ausschließlich über den Faktor „Fläche“ verteilt.

Dieses Konzept trage nun Früchte: Die Finanzierung der kommunalen Friedhöfe sei wieder ausgeglichen; aufgelaufene Überschüsse können sogar in Form sinkender Gebühren zurückgegeben werden. So schlägt die Stadtverwaltung vor, dass Erdwahl- oder -reihengräber ab kommendem Jahr statt 1.105 Euro nur noch 935 Euro kosten sollen; ein Urnenwahlgrab könnte statt 1.445 sogar nur noch 990 Euro kosten. Für ein Urnenwahlgrab im neuen Urnenhain werden 1.370 Euro an Kosten veranschlagt.

Parallel dazu soll auch die Friedhofssatzung geändert werden – in NRW gilt seit 2014 ein neues Bestattungsgesetz. Neben der Anpassung an die neuen Rechtsvorschriften gehe es auch darum, aktuelle Entwicklungen mit einzubinden. Eine wichtige Änderung für das Mescheder Bestattungswesen: Die Nutzungsrechte an Urnenwahlgrabstellen sollen zukünftig von 30 auf dann 20 Jahre verringert werden. „Falls ein später verstorbener Partner in der Grabstelle mit beigesetzt werden soll, kann die Nutzungsdauer problemlos verlängert werden“, erläutert Heinz Hiegemann.

Nicht aufgenommen werden soll dagegen eine Regelung, dass Grabsteine nachweislich nicht in Kinderarbeit hergestellt sein dürfen. Zwar sei das Ziel als solches ganz sicher richtig und wünschenswert, betont Heinz Hiegemann – allerdings gebe es keine Möglichkeit, eine solche Herkunft auch sicher zu prüfen. Die Rechtsprechung habe daher solche Satzungsregelungen wiederholt als unzulässig erklärt.

Kein Thema mehr ist zudem die so genannte „Abräumgebühr“, mit der Nutzer von Grabstellen verpflichtet werden sollten, beim Aufstellen eines Grabsteins gleich auch die Kosten für die Beseitigung mit zu entrichten. Hintergrund: Werden Grabstellen zurückgegeben, fallen bei der Friedhofsverwaltung immer höhere Kosten für das Abräumen an – „und nach Jahrzehnten fühlt sich dafür oft niemand mehr zuständig.“ Die „Abräumgebühr“ hätte hier zum einen Sicherheit gegeben – zudem sei sie auch verursachergerecht, so Heinz Hiegemann. Leider fehle es aber auch hier laut Rechtsprechung an den für die Erhebung solch einer Sondergebühr zwingend notwendigen Voraussetzungen. Man habe daher auf die aktuelle und rechtssichere Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW zurückgegriffen. Diese Standardregelung verpflichte zukünftig den Nutzungsberechtigten, die Grabstelle nach Ablauf der Nutzungszeit selbst abzuräumen. Die Stadt Meschede gehe allerdings davon aus, dass es auch für diese Aufgabenstellung Fachbetriebe vor Ort, wie z.B. Steinmetzbetriebe gebe, um den – meist älteren – Menschen Lösungen anzubieten, die vernünftig und fair seien.

Die Friedhofssatzung und die künftige Gebührenstruktur sind Themen in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am Dienstag, 3. November, bevor voraussichtlich der Stadtrat am Donnerstag, 5. November, endgültige Entscheidungen treffen wird. Die Sitzungen beginnen jeweils um 17 Uhr im Rathaus und sind öffentlich.

ARKM.marketing

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@arkm.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"