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Trinkwasserversorger geben Tipps zur kalten Jahreszeit

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Hochsauerlandkreis – Bisher zeigte sich die „kalte Jahreszeit“ eher von ihrer sonnigen und durchaus milden Seite – das aber könnte sich in den nächsten Tagen auch sehr schnell ändern. Höchste Zeit, die Trinkwasserleitungen in den „eigenen vier Wänden“ darauf vorzubereiten, raten die Wasserversorger im Hochsauerlandkreis – und gleichzeitig haben sie einige Tipps parat, damit auf den Frost kein Frust folgt.

Denn wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus – und das kann schnell Leitungen und Anlagenteile zum Platzen bringen. Grundsätzlich gilt, dass alle Außenzapfstellen sowie Außenleitungen, die in unbeheizte Gebäude oder Gebäudeteile führen, abgesperrt und entleert werden müssen, um Frostschäden zu vermeiden.

Starker Frost hat einen Trinkwasserzähler zum Bersten gebracht - Foto: Hochsauerlandwasser GmbH
Starker Frost hat einen Trinkwasserzähler zum Bersten gebracht – Foto: Hochsauerlandwasser GmbH

Häufige Schadensursachen sind auch offene Fenster und Lüftungsöffnungen, die dafür sorgen, dass bei länger andauerndem Frost auch Leitungen im Gebäude einfrieren oder Wasserzähler platzen. Daher sollte die Luftzufuhr in der kalten Jahreszeit auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und Zug vermieden werden. Manche Räume wie etwa Heizungskeller benötigen aber eine ausreichende Lüftung – hier muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass an solchen Stellen stets genügend belüftet wird.

Vor Frost schützt auch eine gute Wärmedämmung aller Warm- und Kaltwasser- sowie Heizungsleitungen. Auch den Wasserzähler können Haus- und Wohnungsbesitzer dämmen – zum sechsjährigen Wechsel muss er aber frei zugänglich sein. Diejenigen Kunden, die während der kalten Jahreszeit für einen längeren Zeitraum ihr Gebäude leer stehen haben, sollten eine zuverlässige Person um eine regelmäßige – bei starken Minusgraden möglichst tägliche – Kontrolle der Heizungsanlage bitten. Ansonsten kann es bei Ausfall der Heizungsanlage zu schwerwiegenden Schäden im und am Gebäude kommen.

Besonders wichtig: Nicht nur die Keller, sondern das gesamte Gebäude bis zum Dachgeschoss müssen vor Frost geschützt werden – und dazu gehören auch Garagen und andere Nebengebäude mit Trinkwasser- und Heizungsinstallationen. Indem man Heizkörper auf die niedrigste Stufe (zwischen Stern und der „Eins“) einstellt, ist in den Räumen in der Regel eine ausreichende Mindesttemperatur sichergestellt.

Bei weiteren Fragen zur Thematik „Schutz der Trinkwasser-Kundenanlage vor Frostschäden“ stehen allen Interessierten neben den Mitarbeitern der örtlichen Wasserversorgungsunternehmen auch sämtliche Installationsbetriebe im Hochsauerlandkreis gern zur Verfügung.

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