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Verantwortung übernehmen für minderjährige Flüchtlingskinder ohne Eltern

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Arnsberg. Bürgermeister Hans-Josef Vogel und das städtische Jugendamt bitten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Arnsberg um ihre Mithilfe bei der Betreuung oder Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, die allein nach Europa geflohen sind und nun ohne Eltern als unser aller „Schutzbefohlene“ bei uns in der Stadt Arnsberg leben.

Gesucht wird konkret die Mithilfe von Familien, Lebensgemeinschaften, Paaren oder Einzelpersonen – gerne auch mit Migrationshintergrund –, die einen minderjährigen Flüchtling für eine gewisse Zeit bei sich zu Hause aufnehmen oder eine Vormundschaft übernehmen wollen.

Es geht hierbei um Kinder und Jugendliche, die ihre Eltern im Krieg oder auf der Flucht verloren haben, die geflohen sind, um nicht Kindersoldat oder Selbstmordattentäter werden zu müssen, oder die von ihren Familien fortgeschickt wurden, um überhaupt eine Zukunft zu haben. Die meisten von ihnen sind Jungen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.

Diese jungen Flüchtlinge benötigen jetzt nach langer, oft dramatischer Flucht über Tausende von Kilometern einen familiären Rahmen, der ihnen Sicherheit und einen geregelten Alltag bietet, und Erwachsene, die als Vormund ihre rechtliche Vertretung übernehmen.

Das städtische Jugendamt sucht deshalb

Gastfamilien, die sich vorstellen können, einen jungen Flüchtling bei sich aufzunehmen und ihn einige Zeit, vielleicht auch bis zur Volljährigkeit oder bis zur Zusammenführung mit den Eltern oder anderen Familienangehörigen zu unterstützen, sowie aktive Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich eine Vormundschaft übernehmen möchten. Vormundschaft bedeutet die rechtliche Vertretung des jungen Menschen bis zu seiner Volljährigkeit.

Das Jugendamt oder beauftragte anerkannte Träger der Jugendhilfe werden Gasteltern bzw. Gastfamilien und Vormünder bei ihrer Aufgabe unterstützen. Sie stehen als ständige Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Stadt Arnsberg wird zudem interessierte Gasfamilien/Gasteltern oder Personen, die ehrenamtlich eine Vormundschaft übernehmen möchten, zu einer Informationsveranstaltung einladen und sie über die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen informieren und Fragen beantworten. Jeder, der sich grundsätzlich vorstellen kann, einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling aufzunehmen oder seine rechtliche Vertretung zu übernehmen, ist herzlich dazu eingeladen. Die Teilnahme ist unverbindlich.

Interessierte melden sich bitte entweder telefonisch bei der Koordinierungsstelle „Minderjährige Flüchtlinge“, Frau Kristin Kahlert, unter (02932) 201-1453 oder per E-Mail an minderjaehrige-fluechtlinge@arnsberg.de. Zudem ist es auch möglich, ein Online-Formular zum Thema auszufüllen, das hier auf der Homepage der Stadt Arnsberg (rechts unter „Themen“) zur Verfügung steht.
Hintergrund-Information: Was ist unter „Vormundschaft“ zu verstehen?

Die Vormundschaft umfasst die elterliche Sorge und die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen. Hierbei ist der Vormund dem Wohl des Kindes verpflichtet. Er unterliegt der Aufsicht des Familiengerichtes, von dem er auch bestellt wird. Das Jugendamt begleitet und berät den Vormund bei Bedarf.Der Vormund ist persönlicher Ansprechpartner für den Jugendlichen und trifft in Abstimmung mit ihm die für den Jugendlichen im Alltag wichtigen Entscheidungen. Hierzu zählen neben den alltagspraktischen Hilfen insbesondere Unterstützung in den Bereichen Sprache, Schul- und Berufsausbildung sowie im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren.

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