Arnsberg/Kreis Siegen-Wittgenstein – Der Probebetrieb in der Aufnahmeeinrichtung neuen Typs für Asylbewerber im Kreis Siegen-Wittgenstein hat am gestrigen 4. Mai am Standort Burbach begonnen. Am Standort Bad Berleburg ist der Start für den 11. Mai vorgesehen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Schaffung dieser neuen Einrichtung haben Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann und Landrat Andreas Müller am 5. Mai in Siegen unterzeichnet.
Die Vereinbarung regelt die Wahrnehmung der neuen Aufgabe durch den Kreis Siegen-Wittgenstein als auch die Übernahme der entstehenden Kosten durch das Land Nordrhein-Westfalen. Damit wurde sichergestellt, dass der Kreis, bzw. die kreisangehörigen Städte und Gemeinden finanziell nicht belastet werden.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein und die Bezirksregierung Arnsberg hatten im Herbst des vergangenen Jahres vereinbart, gemeinsam und in enger Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Kreis Siegen Wittgenstein mit den bereits dort bestehenden Unterbringungseinrichtungen des Landes in Burbach und in Bad Berleburg dauerhafte Aufnahmeeinrichtungen neuen Typs für Asylbewerber zu schaffen.
Das Ziel dieser Einrichtung ist die Vereinfachung und Verkürzung der Verfahrensabläufe für die Asylbewerber bei gleichzeitiger Verbesserung der Unterbringungsstandards. Zudem ist das Land Nordrhein-Westfalen angesichts der nach wie vor steigenden Asylbewerberzahlen bestrebt, zusätzliche Erstaufnahmekapazitäten zu schaffen.
„Mit der neuen Einrichtung, die Pilotcharakter hat, wird ein erster, sehr wichtiger Schritt zur Ausweitung der bisher vorhandenen Erstaufnahmekapazitäten der bisher bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen in Dortmund und Bielefeld geschaffen. Dies ist angesichts der auch in diesem Jahr massiv weiter steigenden Asylbewerberzugangszahlen dringend erforderlich“, erläutert Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann.
Landrat Andreas Müller beschreibt die Funktion der neu geschaffenen Unterbringungseinrichtung. „In der so genannten Einrichtung neuen Typs werden die Asylbewerber alle erforderlichen Verfahrensschritte von der ersten Registrierung bei der Ankunft bis zu Stellung eines Asylantrages beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einer Organisationseinheit erledigen können. Danach erfolgt die Zuweisung in eine der Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen.“